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Erstaunen über schnelle Genehmigung für Wiesenhof-Schlachthof, in dem jahrelang geltendes Recht missachtet wurde

(Nr. 195) Heute hat die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH mitgeteilt, dass ihr Antrag auf Kapazitätserweiterung im Wiesenhof-Schlachthof Niederlehme (Königs Wusterhausen) durch das Landesamt für Umwelt (LfU) genehmigt worden sei. Dazu sagte Axel Vogel, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Brandenburg:

„Wir sind gelinde gesagt sehr erstaunt über die schnelle und scheinbar reibungslose Erteilung der Genehmigung durch das LfU. Sämtliche Bedenken etwa bezüglich des hohen Wasserverbrauchs, ausreichendem Personal für die Kontrolle der Tiere sowie Umweltbelastungen sollen demnach ausgeräumt worden sein. Verwundert sind wir auch darüber, dass bereits um 4 Uhr nachts mit der Schlachtung begonnen werden darf, alle Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aber dennoch als unerheblich gewertet werden.

Die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH brüstet sich mit ihrem ‚Engagement in allen Aspekten der Nachhaltigkeit’, lässt in ihrer Kommunikation jedoch völlig außen vor, dass sie mehr als drei Jahre lang geltendes Recht ignoriert hat. Zwischen Februar 2015 und Mai 2018 hat das Unternehmen bereits – ohne dass ihm die erforderliche Genehmigung für eine entsprechend hohe Kapazität vorlag – bis zu 75.000 Tiere am Tag zusätzlich geschlachtet, wie eine Anfrage unserer Fraktion an die Landesregierung ergab. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erließ schließlich eine Teilstillegung, nachdem die Bürgerinitiative vor Ort und unsere Fraktion die ungenehmigte Kapazitätserweiterung publik gemacht hatten.

Unsere Fraktion wird sich die Unterlagen des Genehmigungsverfahrens nun genau ansehen. Sollten Umwelt- und Naturschutzverbände zu dem Ergebnis kommen, dass eine gerichtliche Überprüfung des Genehmigungsbescheids sinnvoll ist, werden wir sie darin unterstützen.

Politisch lehnen wir derartige Konzentrationen von Schlachtkapazitäten ab und sehen die Notwendigkeit, das Immissionsschutzrecht auf Bundesebene so zu novellieren, dass sowohl für die Tierhaltung als auch für die Schlachtanlagen Obergrenzen bestimmt werden müssen.“