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Bündnisgrüne Fraktion legt umfangreichen Änderungsantrag für bessere Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte auf kommunaler Ebene vor

(Nr. 13) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in der vergangenen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Kinder- und Jugendbeteiligung in den Städten und Gemeinden in den Landtag eingebracht. Für die kommende Sitzung wird sie nun – im Zuge der Novellierung der Kommunalverfassung - Vorschläge vorlegen, wie die Beteiligung ausgebaut und Hürden für mehr direkte Demokratie vor Ort abgebaut werden können. Dazu sagt URSULA NONNEMACHER, Fraktionsvorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion:

„Was die Koalitionsfraktionen an Änderungsvorschlägen für die Kommunalverfassung vorgelegt haben, ist inhaltlich in Ordnung, geht uns aber nicht weit genug. Die Bürgerinnen und Bürger wollen gerade auf Ebene der Kommunen stärker mitbestimmen und mitgestalten.

Hierfür müssen rechtliche Einschränkungen beseitigt und Hürden gesenkt werden. Die bestehenden direktdemokratischen Mitwirkungsrechte auf Gemeindeebene müssen erweitert und Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch ortsteilbezogen möglich sein, soweit sie nur den Ortsteil betreffen.

Der Katalog von Themen, zu dem derzeit kein Bürgerentscheid stattfinden kann, sollte außerdem deutlich verkleinert werden, denn Themenausschlüsse verhindern Bürgerbeteiligung zu vielen kommunalpolitisch wichtigen und für das Gemeindeleben bedeutsamen Fragen. Dieser Katalog gehört dringend entrümpelt. Bei der Bauleitplanung sollten die Einwohnerinnen und Einwohner genauso mitreden können wie bei haushaltswirksamen Vorschlägen. Das laufende Bürgerbegehren `Wir entscheiden mit´ hat dafür gute Vorschläge vorgelegt, die wir in unserem Antrag aufnehmen.

Außerdem wollen wir, dass gruppenbezogene Belange besser vertreten werden können. Dazu gehört die Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Behindertenbeauftragten, deren Möglichkeiten derzeit in der Kommunalverfassung noch zu schwach ausgeprägt sind. Die Anforderungen, die sich in den gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Landesebene finden, müssen sich auch in der Kommunalverfassung widerspiegeln. Ein Anachronismus ist, dass derzeit die Direktwahl von Beiräten außer bei der Vertretung der Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit (Ausländer- oder Integrationsbeiräte) nicht erlaubt ist. So wurde in Falkensee nach zehn Jahren die allseits akzeptierte Direktwahl des lokalen Seniorenbeirats von der Kommunalaufsicht untersagt. Eine Beanstandung wegen zuviel Demokratie – das ist niemandem zu vermitteln. Hier wollen wir unbedingt eine Änderung erreichen.“