( Nr. 129) Das brandenburgische Innenministerium hat den Entwurf für ein überarbeitetes Polizeigesetz vorgelegt. Dies kommentiert die Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ursula Nonnemacher wie folgt:
"Ob Schleierfahndung, Fußfessel, Polizeigewahrsam oder Online-Durchsuchung - der Entwurf für das neue Polizeigesetz enthält so gut wie alle Grausamkeiten, die derzeit bundesweit zur Hochrüstung der Länderpolizeien diskutiert werden.
So unstrittig es ist, dass der Rechtsstaat Leib und Leben seiner Bevölkerung schützen muss, müssen die dafür gewählten polizeilichen Mittel angemessen sein. Sie dürfen nicht zu unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen führen. Genau solche drohen jedoch durch die nun vom Innenminister vorgelegte Gesetzesnovelle, etwa wenn anlasslose Personenkontrollen ausgeweitet, Whatsapp-Nachrichten ausgespät oder Menschen nur aufgrund von Annahmen Aufenthaltsbeschränkungen erteilt werden.
Ein Polizeigesetz bestimmt nicht, wie häufig fälschlicherweise angenommen, die Rechte bei der Strafverfolgung tatverdächtiger Krimineller, sondern bestimmt die Regeln für die präventive Gefahrenabwehr. Gerade wenn diese Gefahrenabwehr weit ins Vorfeld verlegt wird, das heißt auf Vermutungen und vagen Vedachtsmomenten beruht, muss die Messlatte zur Wahrung der durch die Verfassung garantierten Grundrechte besonders hoch liegen."