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Fraktion kritisiert Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Demonstration vor dem Landtag gegen das Bundesteilhabegesetz am 14.7.2016

Zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene liegt nun der Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der gestern dem Parlament zugeleitet wurde. Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Ursula Nonnemacher:

„Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes offenbart den fehlenden politischen Willen der Landesregierung, die Situation der Menschen mit Behinderung im Land Brandenburg wirklich spürbar zu verbessern. Dabei sah der erste Entwurf des Sozialministeriums noch ganz anders aus; er hätte die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein gutes Stück vorangebracht.“

Die Eingliederungshilfe hätte, im Geist des Bundesteilhabegesetzes, zu einer echten Teilhabeleistung weiterentwickelt werden können. Ziel wäre gewesen, für alle Menschen mit Behinderung im Land gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung in vielen Lebensbereichen unterstützen, zum Beispiel in der Frühförderung behinderter Kinder oder der Berufstätigkeit erwachsener Menschen mit Behinderung. Allerdings hatten die betroffenen Menschen bisher kaum Mitspracherechte bei der Auswahl und Ausgestaltung der Unterstützungsangebote. Dafür, dass sich das ändert, hatten Menschen mit Behinderung und die Sozialverbände jahrelang gekämpft.

„Die großen Hoffnungen behinderter Menschen in Brandenburg auf ein selbstbestimmtes Leben werden mit dem überarbeiteten Gesetzentwurf begraben. Die Landesregierung möchte auch zukünftig nicht sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung unabhängig von ihrem Wohnort selbst entscheiden, wo sie wohnen, wo sie arbeiten oder zur Schule gehen wollen. An ihrem Status Quo wird sich durch den Gesetzentwurf nichts ändern. Das finde ich nicht hinnehmbar“, sagte Ursula Nonnemacher.

Der erste Entwurf, der von den Sozial- und Behindertenverbänden positiv aufgenommen wurde, ist in der Sommerpause grundlegend verändert worden. Offensichtlich wurde der Intervention der kommunalen Spitzenverbände schon vorab gefolgt.

„Progressive Ansätze wurden entfernt. Damit wird der Ist-Zustand zementiert. Die Landesregierung muss sich fragen lassen, ob sie Gesetze für die Landkreise und kreisfreien Städte machen will, oder für die Menschen, die in ihnen leben. Teile der Landesregierung haben möglicherweise ausgenutzt, dass das Sozialministerium durch den Lunapharmskandal geschwächt war. Zudem ist durch den Weggang des Landesbeauftragten Jürgen Dusel im Mai eine wichtige Stimme für Menschen mit Behinderung weggebrochen. Ich fordere die Landesregierung auf, diese Stelle unverzüglich nachzubesetzen.“

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion wird sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, die ursprüngliche Intention des Gesetzes, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, wieder herzustellen.

>> Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (pdf-Datei)