(Nr. 118) Der Landtag hat heute mehrheitlich einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu bestattungs- und gräberrechtlichen Vorschriften angenommen, wonach künftig keine Grabsteine mehr verwendet werden dürfen, die in Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ursula Nonnemacher:
„Während mir schleierhaft ist, warum der Innenausschuss gegen unseren Antrag gestimmt hat, freue ich mich umso mehr, dass dieser nun im Landtagsplenum eine Mehrheit fand. Würde ist ein global gültiger Begriff – dieser gilt sowohl für Kinder, die in den Steinbrüchen Indiens und Chinas arbeiten als auch für unsere Angehörigen aus Brandenburg.“
Unser angenommener Änderungsantrag sieht ein Verbot der Verwendung von Grabsteinen und Grabumrandungen aus Kinderarbeit vor. Als Nachweis für eine faire Herkunft sollten bewährte Zertifikate wie das Fair Stone- oder das Xertifix-Siegel dienen. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen sowie das Saarland besitzen bereits gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Grabsteinen aus Kinderarbeit.