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Neuer Gesetzentwurf: Gut, dass Verbandsgemeindemodell weiterverfolgt wird

(Nr. 72) Die Landesregierung hat heute einen vom Innenministerium eingebrachten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gemeindeverwaltungen beschlossen. Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER:

„Ich begrüße, dass die Landesregierung jetzt einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vorlegt und damit einer Forderung entspricht, die wir schon seit der Enquetekommission zur Zukunft der Kommunal- und Landesverwaltung in der letzten Legislaturperiode erheben. Es ist gut und richtig, dass dieses für die gemeindliche Ebene wichtige Vorhaben auch nach dem Scheitern der großen Verwaltungsstrukturreform weiterverfolgt wird.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, der Gemeindeebene im Land bessere Kooperationsmöglichkeiten zu geben, ohne dass es zu Gemeindefusionen kommen muss. Insbesondere die demografische Entwicklung in den berlinferneren Regionen erfordert dies. Das in anderen Bundesländern seit Jahrzehnten bewährte Modell der Verbandsgemeinde ist dafür sehr gut geeignet, weil es auch mehr lokale Demokratie mit einem beziehungsweise einer direkt gewählten Verbandsgemeindebürgermeisterin gewährleistet. Dies wird auch von einigen Gemeinden in Elbe-Elster und im Oderbruch so gesehen. Sie haben sich von sich aus schon auf den Weg gemacht und wollen sich nach diesem Modell zusammenschließen.

Die Einführung des Verbandsgemeindemodells wurde schon in einem von unserer Fraktion in Auftrag gegebenen und im Jahr 2012 erstellten Gutachten empfohlen.

Kritisch sehen wir das von der Landesregierung vorgesehene Mitverwaltungsmodell, weil es Schwachstellen bei der demokratischen Legitimierung und Kontrolle beinhaltet. Ob es notwendig ist, dass es zukünftig statt zwei vier Modelle gemeindlicher Hauptverwaltungen geben muss, erscheint mir fraglich. Mittelfristig sollten die Einheitsgemeinde und die Verbandsgemeinde reichen. Bestehende Ämter sollten aber Bestandsschutz genießen.“