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Polizeigesetz: Nach wie vor schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der Brandenburger

(Nr. 194) Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses der Novelle des Polizeigesetzes erklärte Axel Vogel, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Brandenburg:

„Der Gesetzentwurf sieht nach wie vor schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte, vor allem die Privatsphäre, der Brandenburger vor. Die Überwachungskompetenzen der Polizei werden deutlich ausgeweitet, sowohl im Bereich der Videoüberwachung als auch bei der Quellen-Telekommunikation. Innenminister Schröter strich auf massiven Druck hin zwar einige Instrumente wie die Online-Durchsuchung oder die elektronische Fußfessel, konnte sich aber grundsätzlich mit seiner harten Linie durchsetzen.

Wir werden im Innenausschuss deutlich machen, dass der nun vom Kabinett beschlossene Entwurf in dieser Form nicht Gesetz werden darf. Innere Sicherheit erreichen wir nicht durch immer neue Instrumente für unsere Polizei, sondern durch eine personelle Stärkung und die konsequente Anwendung der bereits zur Verfügung stehenden Mittel.“

Die Novelle lasse erwarten, dass der Einsatz der neuen oder erweiterten polizeilichen Mittel wie beispielsweise die von seiner Fraktion abgelehnte Ausweitung der personalintensiven und weitestgehend auf dem Zufallsprinzip beruhenden Schleierfahndung sowie die Auswertung der dabei gewonnenen Informationen die ohnehin unter Personalmangel leidende Brandenburger Polizei überstrapaziere. In der Folge entstünde nicht mehr, sondern weniger Sicherheit – weil die dadurch gebundenen Beamten dann an anderer Stelle fehlten.

Zwar gebe es auch einige positive Änderungen, so Vogel weiter, darunter neue bzw. erweiterte Richter-Vorbehalte, etwa die Einsätze von V-Personen und Verdeckten Ermittlern sowie Observationen und Abhörmaßnahmen betreffend. Auch das Anforderungs- und Verwertungsverbot für Erkenntnisse aus dem Ausland, die mit menschenrechtswidrigen Mitteln wie Folter erzielt worden sind, und dass Daten nicht an andere Staaten übermittelt werden sollen, „wenn zu befürchten ist, dass elementare rechtsstaatliche Grundsätze verletzt werden“, seien positiv zu werten.

„Insgesamt überwiegen für uns aber ganz klar die negativen Neuerungen. Ich widerspreche Minister Schröter in seiner Ansicht, der Gesetzentwurf ‚wahre Maß und Mitte‘. Unbestimmte Rechtsbegriffe erlauben polizeiliches Handeln in fast jeder Situation, die neuen, besonderen ‚Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus‘ sind komplett überflüssig, weil die Abwehr dieser Gefahren bereits zur Strafverfolgung zählt, so dass alle Mittel der Strafprozessordnung zur Verfügung stehen. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung setzt Sicherheitslücken in Informationstechnik-Systemen voraus, die der Staat nicht nutzen sollte, sondern schließen müsste“, so Vogel.