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Rechtsextreme im Wachschutz: Deutlich mehr Sensibilität der Auftragnehmer vonnöten

(Nr. 38) Die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat sich angesichts neuer Zahlen zu in Brandenburg tätigen Wachschutzunternehmen , die Mitglieder aus dem rechtsradikalen Milieu, dem Hooligan- und Rockermilieu beschäftigen „sehr besorgt“ gezeigt. Das Innenministerium hatte zuvor auf eine Parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion geantwortet, dass nach Erkenntnissen der Polizei bei 13 von 20 im Süden Brandenburgs aktiven Sicherheitsunternehmen `Personalüberschneidungen zu den Bereichen Rocker, Politisch motivierte Kriminalität und Fußball´ festzustellen waren. Auf diese Verflechtungen sei in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen worden, so u. a. in den jährlichen Verfassungsschutzberichten.

„Das Problem von Rechtsradikalen und Angehörigen der Rocker- und Hooliganszene in Wachschutzunternehmen ist trotz der bestehenden Vorschriften zur erforderlichen Zuverlässigkeit des Personals in der Gewerbeordnung offenkundig weiter virulent“, sagte URSULA NONNEMACHER. „Wir haben hier ein massives Sicherheitsproblem. Die Zuverlässigkeit von Wachschützern, die u. a. die Sicherheit von Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten haben und mitentscheiden, ob gewaltbereite Szeneangehörige Zutritt zu Fußballstadien erhalten, ist Grundvoraussetzung, um solche Personen anzustellen. Sie ist bei Rechtsradikalen und gewaltbereiten Subkulturen aber nicht gegeben.“

Als positiv wertete die Landtagsabgeordnete, dass durch eine Änderung der Gewerbeordnung ab 2019 die Möglichkeiten der Überprüfung deutlich verschärft werden. Sie verwies darauf, dass Behörden, die Wachschützer einsetzen, bereits jetzt eine Zuverlässigkeitsprüfung durch den Verfassungsschutz anfordern können. Laut der Antwort des Innenministeriums werde von dieser Möglichkeit in den Kommunen jedoch nur `sehr unterschiedlich Gebrauch´ gemacht. „Insgesamt ist mein Eindruck, dass bei diesem Thema noch deutlich mehr Sensibilität der Auftragnehmer vonnöten ist“, sagte URSULA NONNEMACHER. Das gelte auch für Wachschutzunternehmen, die ihren Sitz in anderen Bundesländern haben.

In der Antwort des Innenministeriums auf die parlamentarische Anfrage (Drucksache 6/8257) heißt es wörtlich: `In den letzten Jahren gab es immer wieder Hinweise, wonach sich Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum gezielt um Arbeitsstellen im Bewachungsgewerbe bemühen. In Einzelfällen gründeten Rechtsextremisten selbst solch ein Gewerbe. Dieses Tätigkeitsspektrum bietet Rechtsextremisten eine Vielzahl an Möglichkeiten, rechtsextremistisches Gedankengut in den öffentlichen Raum zu transportieren oder repressiv auf Andersdenkende und auf Bürger ausländischer Herkunft einzuwirken.´

>> Die Antwort des Innenministeriums als pdf-Datei