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Veränderte gesellschaftliche Anforderungen im Beamtenrecht berücksichtigen

(Nr. 91) In der heutigen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Kommunales zur Änderung des Landesbeamtengesetzes standen zwei Änderungsanträge unserer Fraktion im Mittelpunkt: Der erste sieht vor, Beamten Freiheit bei der Wahl des Versicherungstyps einzuräumen. Für Beamte, die sich in der Gesetzliche Krankenversicherung versichern möchten, soll die bisherige Beilhilfezahlung durch eine pauschale Zahlung des Arbeitgebers abgelöst werden. Zahlreiche Anzuhörende, darunter vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der Gewerkschaft der Polizei sowie vom Verband der kommunalen Wahlbeamten betonten die Vorteile dieser Regelung, welche in Hamburg jüngst beschlossen wurde und dort am 1.8.2018 in Kraft tritt.

In unserem zweiten Änderungsantrag fordern wir, Erziehungs- und Pflegezeiten stärker zu berücksichtigen und beim Einstiegsalter in die Beamtenlaufbahn flexiblere Lösungen anzubieten. Von vielen Anzuhörenden wurde kritisiert, wie willkürlich und wenig systematisch die Altersgrenzen im Brandenburger Beamtenrecht sind, und eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs angemahnt. Sonst drohe das Gesetz gegen Diskriminierungstatbestände zu verstoßen.

Dazu sagte die Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER:

„Das große Interesse an unseren Anträgen zeigt, dass es ein ausgeprägtes Bedürfnis gibt, den veränderten gesellschaftlichen Anforderungen auch im Beamtengesetz gerecht zu werden. Die Anzuhörenden betonten, dass unserere Initiativen mehr Gerechtigkeit schaffen würden. Nun sind SPD- und Linksfraktion am Zug, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.“