(Nr. 157) Das Verkehrsministerium hat heute den neuen Landesnahverkehrsplan vorgestellt. Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Michael Jungclaus:
„Der Landesnahverkehrsplan enthält in der Tat eine Reihe von Verbesserungen im Schienenverkehr. Ein Großteil davon wird allerdings erst in vier Jahren umgesetzt – unterm Strich ist das höchst unbefriedigend. Für die Pendler werden bis dahin volle Züge, ständige Verspätungen und Zugausfälle weiterhin den Alltag bestimmen. Besonders bitter ist der Landesnahverkehrsplan für die Wustermarker – für sie verschlechtert sich die Anbindung ab 2022 sogar.
Mit der Vorstellung des Landesverkehrswegeplans wird einmal mehr deutlich, dass die Landesregierung viel zu spät begonnen hat, auf massiv steigende Fahrgastzahlen zu reagieren. Mit dem Ausbau der Infrastruktur hätte aufgrund der vielen bekannten Engpässe schon vor Jahren begonnen werden müssen. Egal wie intensiv sich Brandenburg, Berlin und die Deutsche Bahn nun in ihrem Projekt i2030 bemühen, wird der Ausbau angesichts des Planungs- und Genehmigungsvorlaufs noch mindestens zehn Jahre auf sich warten lassen.“
Michael Jungclaus kritisierte zudem, dass die Ostbahn nicht Bestandteil der i2030-Liste ist, obwohl Ministerin Kathrin Schneider die Bedeutung dieser Strecke immer wieder herausgestellt hat. „Der Ausbau in Richtung Polen wird weiter stiefmütterlich behandelt. Das steht im Widerspruch zu den Zielen des Landesentwicklungsplans. Klar ist doch: Wo keine Bahn fährt, entwickelt sich auch nichts. Und das betrifft dann die Region als Ganzes“, sagte er.
Positiv sei, dass der Haushaltsentwurf für 2019 und 2020 nicht länger vorsieht, Regionalisierungsmittel des Bundes anzusparen. „Dass die Regionalisierungsmittel komplett in Bus, Straßenbahn und Regionalbahn fließen, haben wir über Jahre gefordert. Mittelfristig müssen die Regionalisierungsmittel vollständig für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt werden. Die Landesregierung wird nicht darum herumkommen, weitere Landesmittel für Busse und Straßenbahnen einzusetzen und diese auch im Doppelhaushalt 2019 und 2020 einzuplanen.“