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Weichgewaschene Einstufung fremdenfeindlicher Akteure

(Nr. 23) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Kritik am Umgang der Verfassungsschutzbehörde mit Musikern aus dem rechten Rap-Milieu, aber auch mit Organisationen wie „Pegida“, „Ein Prozent“ und „Zukunft Heimat“ geübt, die teilweise im Umfeld der AfD agieren. „Insbesondere die Bezeichnung von fremdenfeindlichen Textzeilen als `asylkritisch´ und die Einordnung von Organisationen wie `Ein Prozent´, `Zukunft Heimat´ und `Pegida´ als `asylkritische Protestbewegung´ stellt eine Verharmlosung dar“, sagte die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin URSULA NONNEMACHER. Sie verwies auch auf die Kritik von Sprachwissenschaftlern an dem Begriff `asylkritisch´, der dazu genutzt werden könne, fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen zu bemänteln.

„Ein rechter Rapper aus Cottbus bekennt sich dazu, ein Staatsfeind zu sein – aber Brandenburgs Verfassungsschutzbehörde, die als Frühwarnsystem fungieren müsste, wiegelt ab und diagnostiziert lediglich ,asylkritische‘ Texte. Das ist kein Einzelfall. Es fällt auf, dass die Landesregierung immer häufiger fremden- und demokratiefeindlich agitierende Gruppierungen und Aktivisten nur noch als ,asylkritisch’ einordnet. Und dies betrifft fast ausschließlich Vereinigungen, die sich als Teil einer Bewegung mit der AfD verstehen. Ihre verharmlosende Einordnung als ,asylkritisch‘ führt dazu, dass sie nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Scheut sich die Landesregierung womöglich davor, weil die Behörde dann zwangsläufig auch Teile der AfD beobachten müsste, die im Gleichklang gegen Geflüchtete und die Parteiendemokratie hetzt?“

Im Januar ordnete die Landesregierung beispielsweise die Bürgerinitiative ,Pegida‘, das Netzwerk ,Ein Prozent‘ und den Verein ,Zukunft Heimat‘ in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage zur ,Identitären Bewegung‘ (Drucksache 6/7822) lediglich einer ,asylkritischen Protestbewegung‘ zu.

Aktuell, in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage zum ,Rechten Rap‘, betrifft die ,asylkritische‘ Einstufung den Cottbuser Rapper ,Bloody32‘. Ein Rechtsextremist sei er laut Verfassungsschutz nicht, schreibt die Landesregierung – dass er sich selbst als ‚Staatsfeind‘ bezeichnet und damit zur klassischen Zielgruppe des Verfassungsschutzes gehört, ignoriert sie.

In seinem gleichnamigen Song rappt der ,Staatsfeind‘ gegen ,die größte Mafia des Landes‘, die seiner Darstellung nach im Bundestag sitzt. Er diskreditiert die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik, indem er behauptet, dass ,das mit der Demokratie alles nur Schein‘ sei. Und er kündigt an, er werde lieber ,kämpfend sterben‘ als ,mit der Lüge zu leben‘.

Außerdem beklagt ,Bloody32‘ im Song ,Wir schaffen das‘ die ,verbrannte Erde‘ in seinem Heimatland. Wer so die Lage in Deutschland nach der Aufnahme von Geflüchteten beschreibt, verharmlost damit die Verbrechen der deutschen Nazi-Truppen im Zweiten Weltkrieg, die insbesondere nach der Niederlage in Stalingrad vielerorts tatsächlich verbrannte Erde hinterlassen haben. Dazu passend rappt der Cottbuser: ,Unser Handeln ist geprägt von der Vergangenheit. Ich halte die Fahne hoch, denn sie gehört zu mir.‘ Das erinnert an das von den Nationalsozialisten verwendete, so genannte Horst-Wessel-Lied. Es beginnt wie folgt: ,Die Fahne hoch…‘

„Ureigenste Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, verfassungsfeindliche Bestrebungen bereits in ihrer Entstehungsphase zu beobachten“, sagte URSULA NONNEMACHER. „Der Nachrichtendienst muss im Unterschied zur Polizei auch dann aktiv werden, wenn noch keine Straftaten drohen. Denn er soll bei Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, als politisches Frühwarnsystem fungieren. Doch dieser Aufgabe wird Brandenburgs Verfassungsschutz derzeit nur eingeschränkt gerecht, wie die Antworten der Landesregierung offenbaren. Die Behördenarbeit muss sich dringend wieder an der Rechtsextremismus-Definition orientieren.“

Zentrale Bestandteile des Rechtsextremismus sind ein aggressiver Nationalismus, der vermeintlich ,deutsche Interessen‘ zur Richtschnur erhebt; der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf ,rassischer‘ Grundlage; Antipluralismus; Fremdenfeindlichkeit und eine ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer RepräsentantInnen.

Nach diesen Kriterien müsste die Verfassungsschutzbehörde nicht nur den Rapper ,Bloody32‘, sondern auch solche Akteure der Bürgerinitiative ,Pegida‘, des Netzwerks ,Ein Prozent‘, des Vereins ,Zukunft Heimat‘ sowie der AfD bewerten, die sich solche Aussagen zu eigen machen.“

Die Anfragen und Antworten im Internet:

>> Unsere Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung „Wer gehört zur ‚Identitären Bewegung Berlin-Brandenburg‘?“

>>Unsere Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung „Wie hip ist rechter Rap“.