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Brandenburger Bündnisgrüne beantragen Abschaffung des V-Leute-Wesens

(Nr. 88) Das hochgradig problematische V-Leute-Wesen beim Brandenburger Verfassungsschutz gehört abgeschafft. Einen entsprechenden Antrag auf Gesetzesänderung hat die bündnisgrüne Fraktion am Donnerstag in den Innenausschuss eingebracht. Doch selbst DIE LINKE hat das abgelehnt, obwohl sie noch am Montag in ihrem Sondervotum zum NSU-Untersuchungsausschuss gefordert hatte, `auf V-Leute zu verzichten´.

„Es ist traurig, wenn nicht einmal eine rot-rote Regierungskoalition die Erkenntnisse aus einem NSU-Untersuchungsausschuss berücksichtigt“, sagte die bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende Ursula Nonnemacher. „Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bleibt sogar hinter den Handlungsempfehlungen zurück, welche SPD und Linke in ihren Sondervoten zum Untersuchungsausschuss-Abschlussbericht gegeben haben. Es ist bezeichnend, dass die CDU die rot-rote Koalition links überholt, was die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes und die Reglementierung des V-Leute-Einsatzes betrifft.“

Die SPD hat in ihr Untersuchungsausschuss-Votum geschrieben, dass menschliche Quellen „nicht von den Zahlungen der Verfassungsschutzbehörde für die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes abhängig sein sollten“. Das rot-rote Verfassungsschutzgesetz erlaubt es hingegen, dass bei Quellen zeitweise die „alleinige Lebensgrundlage“ auf Verfassungsschutz-Zuwendungen basiert und der Verfassungsschutz „auf Dauer“ ihren überwiegenden Lebensunterhalt finanzieren darf.

Abgesehen von der Abschaffung des V-Leute-Wesens hat der bündnisgrüne Änderungsantrag eine deutliche Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes vorgesehen. Weitergehende Minderheitenrechte sollten – analog zum Untersuchungsausschuss-Gesetz – gesetzlich sicherstellen, dass die Opposition den Nachrichtendienst auch aus eigener Kraft kontrollieren kann. Auch eine erweiterte „Whistleblower“-Regelung für Verfassungsschutz-Bedienstete war vorgesehen.

Die bündnisgrüne Fraktion wollte zudem, dass Brandenburg gesetzgeberisch den Anfang macht, um bundesweit eine lückenlose Nachrichtendienst-Kontrolle zu ermöglichen. Bisher ist das nicht der Fall, weil bei gemeinsamen Maßnahmen von Verfassungsschutzbehörden, die parlamentarischen Kontrollgremien nur den Beitrag der jeweiligen Landes- oder Bundesbehörde überblicken können. Um länderübergreifende oder gar bundesweite Verfassungsschutz-Aktivitäten kontrollieren zu können, müssen zwangsläufig auch die Kontrollgremien zusammenarbeiten – dies sah der bündnisgrüne Änderungsantrag zum Verfassungsschutzgesetz vor. Der Brandenburger Nachrichtendienst wäre dadurch auch gegenüber Kontrollgremien anderer Landtage auskunftspflichtig geworden.

>> Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses zur "Organisierten rechtsextremen Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" (pdf-Datei)