(Nr. 51) Medien berichten, dass die rechtsextreme NPD vor dem brandenburgischen Landesverfassungsgericht Klage gegen das am 31.1.2019 vom Brandenburger Landtag beschlossene Parité-Gesetz eingereicht hat, das eine geschlechtergerechte Besetzung der Landeslisten bei Landtagswahlen vorschreibt. Dazu sagt die Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ursula Nonnemacher:
„Es verwundert mich nicht, dass ausgerechnet die völkische und rechtsextreme Splitterpartei NPD sich nun mit einer Klage gegen das Parité-Gesetz in Erinnerung rufen möchte. Die NPD vertritt ein strikt anti-demokratisches und anti-modernes Weltbild und wurde vom Bundesverfassungsgericht als eindeutig verfassungsfeindlich und wesensverwandt mit dem historischen Nationalsozialismus eingestuft. Dass ihr ein Gesetz, das die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert, und damit im Übrigen Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes nachkommt, ein Dorn im Auge ist, passt ins Bild.“
Die NPD sieht die Familie „als Trägerin des biologischen Erbes“ und „Keimzelle des Volkes“, will familienpolitische Maßnahmen „ausschließlich deutschen Familien“ zukommen lassen und Mütter davor bewahren „aus finanziellen Gründen“ außerhäuslich arbeiten zu müssen (siehe „Bamberger Programm“).
In der verfassungsrechtlichen Diskussion zum Parité-Gesetz geht es im Kern darum, Wahlrechtsgrundsätze abzuwägen mit dem starken Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes und der Brandenburger Landesverfassung. Im Zuge der Befassung mit dem Paritégesetz haben viele Juristinnen und Juristen die Position vertreten, dass die Verpflichtung des Staates, durch geeignete Maßnahmen den Anteil von Frauen u.a. in den Parlamenten voranzubringen, schwerer wiegt als die Wahlfreiheit innerhalb von Parteien. „Wenn konkurrierende Auffassungen nun verfassungsrechtlich ausgeurteilt und damit rechtliche Unklarheiten ausgeräumt werden, ist das begrüßenswert“, sagte Ursula Nonnemacher.
Indessen nehmen politische Forderungen nach gleichberechtigter Vertretung von Frauen in unseren Parlamenten immer mehr an Fahrt auf. Auch in Thüringen wurde inwischen ein Parité-Gesetz in den Landtag eingebracht, in Berlin wird gerade an einem entsprechendem Gesetzentwurf gearbeitet.