(Nr. 84) Jugendministerin Ernst hat im heutigen Sozialausschuss ein Förderprogramm angekündigt, das Kommunen unterstützen soll, Angebote für die Nachmittagsbetreuung von Jugendlichen mit schwerer Behinderung zu schaffen. Damit reagiert sie auf die mehrmals von den Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag erhobene Forderung, die Betreuungslücke für diese Jugendlichen zu schließen. Hintergrund ist, dass es für Jugendliche mit schwerer Behinderung in einigen Brandenburger Regionen keine Betreuungsangebote gibt, sobald der Rechtsanspruch auf einen Hort-Platz nach der 6. Klasse endet.
Dazu erklärt Kristy Augustin, Sprecherin für Familien, Frauen und Jugend der CDU-Fraktion:
„Seit Jahren sind viele Brandenburger Eltern von Jugendlichen mit Behinderung gezwungen, sich beruflich einzuschränken, weil es für ihre Kinder keine Nachmittagsbetreuung gibt. SPD und Linke haben das Problem immer wieder auf die lange Bank geschoben. Erst nachdem CDU und Bündnis 90/Die Grünen mehrmals in diese Wahlperiode mit eigenen Initiativen Druck gemacht haben, erkennen sie nun kurz vor dem Wahltag endlich Handlungsbedarf an.
Für das heute vorgestellte Förderprogramm der Landesregierung danke ich. Es enthält erste Lösungsansätze. Insgesamt bleibt es aber hinter meinen Erwartungen zurück. Noch immer kann die Regierung keine konkreten Zahlen vorlegen, obwohl wir genau das bereits vor einem Jahr gefordert hatten. Vor allem aber bleibt offen, ob der angekündigte Finanzzuschuss des Landes tatsächlich zu ausreichenden Betreuungsangeboten vor Ort führt. Darum bleibe ich dabei: Betroffene Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre jugendlichen Kinder auch am Nachmittag gut betreut werden. Das geht nur mit einem Rechtsanspruch.“
Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marie Luise von Halem, erklärt dazu:
„Wir sind froh, dass der gemeinsame Druck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU dazu geführt hat, dass Jugendliche mit Behinderungen endlich die Möglichkeit zu einer Nachmittagsbetreuung erhalten. Das einjährige Modellprojekt hierzu ist ein pragmatischer Zwischenschritt in die richtige Richtung. Unser Ziel bleibt es, diesen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe gesetzlich abzusichern.“