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Ungerechtigkeit im Wohnraumförderungsgesetz wird gestrichen

(Nr. 73) Am Donnerstag wurde im Infrastrukturausschuss des Brandenburger Landtags über das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung abgestimmt. Zu dem Gesetz war im März eine Anhörung durchgeführt worden. Darin hatten die Sachverständigen dem Gesetzentwurf zwar im Grundsatz zugestimmt, die Sozialverbände kritisierten aber, dass bei den im Gesetz zugrunde gelegten Einkommensgrenzen die Preissteigerungsrate nicht berücksichtigt worden sei. Zudem sei die Festlegung der Altersgrenze auf zwölf Jahre bei Kindern von Alleinerziehenden nicht zielführend.

Unsere Fraktion hatte deshalb bereits vor Ostern im Sozialausschuss einen Änderungsantrag gestellt, um die Einkommensgrenzen zu erhöhen und die Altersgrenze bei Kindern von Alleinerziehenden zu streichen. Unserem Antrag wurde im Sozialausschuss gefolgt. Im federführenden Infrastrukturausschuss wurde zumindest der Streichung der Altersgrenze bei Kindern von Alleinerziehenden zugestimmt.

„Ein Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt sollte Probleme nicht noch verstärken. Es gibt keinen Grund, warum Kinder von Alleinerziehenden nur bis zum Alter von zwölf Jahren Zuwendungen bekommen, wo doch gerade Alleinerziehende besonders oft von Armut betroffen sind“, sagte Michael Jungclaus, infrastrukturpolitischer Sprecher der Fraktion. „Deshalb bin ich froh, dass die Koalitionsfraktionen hier zugestimmt haben.“

Die bündnisgrüne Fraktion hat im Infrastrukturausschuss zudem einen weiteren Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, zu prüfen, in welcher Form sie den Bau von Sozialwohnungen intensiver unterstützen kann. Das Wohnraumförderungsgesetz werde nach Einschätzung der Anzuhörenden nämlich nicht dazu beitragen, dass neue Sozialwohnungen gebaut werden.

„Was bringt es, mehr Menschen einen Wohnberechtigungsschein zu geben, wenn nicht mehr Sozialwohnungen vorhanden sind? In Brandenburg gibt es nur noch 28.000 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. 2014 waren es noch 60.000 Wohnungen. Die Landesregierung sollte daher prüfen, welche Rolle eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft spielen könnte und wie kleinere Kommunen beim Wohnungsbau unterstützt werden können.“ Dieser Antrag wurde abgelehnt.