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Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen – wir waren in Brandenburg auf dem richtigen Weg

(Nr. 31) Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass die Regelungen zum Wahlrechtsausschluss im Bundeswahlgesetz für Menschen mit Behinderungen verfassungswidrig sind. Dieses schließt unter anderem Menschen vom Wahlrecht aus, für die ein Betreuer " in allen Angelegenheiten" bestellt ist. Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Ursula Nonnemacher:

„Das Urteil von Deutschlands höchstem Gericht ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und zeigt, dass wir in Brandenburg mit unserer Gesetzesänderung von 2018 auf dem richtigen Weg waren.

Unsere Fraktion hatte sich bereits vor zwei Jahren erfolgreich dafür eingesetzt, Menschen mit Behinderung in Brandenburg nicht mehr von Wahlen auszuschließen. Dieses Ziel haben wir gemeinsam mit den rot-roten Regierungsfraktionen 2018 erreicht.

Für Menschen mit Behinderungen, für die in Brandenburg ein Betreuer eingesetzt worden ist, heißt das, dass sie beispielsweise am 26. Mai bei der Kommunalwahl und am 1. September bei der Landtagswahl erstmals ihre Stimme abgeben dürfen. Aufgrund ausstehender bundesrechtlicher Regelungen ist es ihnen aber bislang weiter verwehrt, sich auch an der Europawahl zu beteiligen.

Zwar haben SPD und CDU auf Bundesebene in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dies zu ändern, passiert ist aber noch nichts. Wir appellieren an die Bundesebene, nun schnellstens eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, um den betroffenen Menschen mit Behinderungen doch noch die Teilnahme an der Europawahl zu ermöglichen.“

Laut Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, können aufgrund der derzeitigen Situation rund 85.000 Menschen auf Bundesebene nicht wählen.