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Urteil zum Parité-Gesetz

Zur heutigen Urteilsverkündung des Brandenburger Landesverfassungsgerichts zum hiesigen Paritätsgesetz äußert sich die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sahra Damus wie folgt:

„Diese Entscheidung ist ein herber Rückschlag für unsere Bemühungen um mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern, wie sie sowohl im Grundgesetz als auch in der Brandenburger Verfassung verankert ist. Tatsächlich gibt es immer noch viele Lebensbereiche, in denen bislang keine Gleichberechtigung herrscht. Dazu gehört auch die Politik mit einem zuletzt sogar rückläufigen Frauenanteil. Als Gesetzgeber sind wir verpflichtet, Ungleichbehandlungen und Missachtungen der Verfassungsgrundsätze durch gesetzliche Regelungen zu beheben. Vor diesem Hintergrund haben wir uns für eine Paritätsregelung eingesetzt und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Auch, wenn das 2019 verabschiedete Parité-Gesetz nicht das richtige Instrument war, ist doch bestätigt worden, dass der Gesetzgeber seinem Gleichstellungsauftrag nachkommen muss. Der Landtag hat für die meisten öffentlichen Einrichtungen bereits 1994 das Landesgleichstellungsgesetz erlassen. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass es auch einer Regelung für den Landtag selbst bedarf, um die Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu erreichen.“

Die Fraktionsvorsitzende Petra Budke ergänzt:

„Ein Gleichstellungsauftrag in der Verfassung darf kein Papiertiger bleiben, sondern muss mit Leben gefüllt werden. Sowohl das Thüringer als auch das Bayrische Verfassungsgericht haben in der Vergangenheit grundsätzlich bestätigt, dass Wahlrechtsgrundsätze nicht in jedem Fall über dem Gleichstellungsgrundsatz stehen. Aber natürlich dürfen diese Grundsätze nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir werden das Urteil nun genau studieren und im Anschluss weitere Schritte prüfen. Das Landesverfassungsgericht hat in seiner Begründung festgestellt, dass für ein Parité-Gesetz der bestehende Gleichstellungsauftrag in der Landesverfassung verstärkt werden müsse. Denkbar wäre eine Verfassungsänderung, wie sie in Frankreich im Vorfeld der Einführung der dortigen – bereits seit Jahren bestehenden – Paritätsregelung vorgenommen wurde. In jedem Fall setzen wir uns weiterhin dafür ein, die Gleichstellung der Geschlechter durch politische Instrumente zu erreichen.“

Die Landesvorsitzende Alexandra Pichl betont:

„Das Urteil ist eine Enttäuschung. Die Gleichstellung von Frauen bleibt ein demokratischer Kampf. Bei sinkenden Frauenqouten in den Parlamenten, braucht es endlich klare Regelungen für Teilhabe und Gleichberechtigung.

Die Mütter und Väter der Landesverfassung haben den Gedanken der Gleichstellung vor rund 30 Jahren bewusst und deutlich in Artikel 12 formuliert. Es ist überfällig Parität zu verwirklichen, doch ohne Parité-Gesetz wird es nicht funktionieren.
Empowerment und freiwillige Quoten zeigen, dass mit wenig viel erreicht werden kann. So wächst die Beteiligung von Frauen an Politik bei Bündnis 90/Die Grünen kontinuierlich. Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass die männlich dominierten Strukturen aufgebrochen werden müssen, Gleichstellung ist kein Selbstläufer.“

Hintergrund:

Der Brandenburger Landtag hatte Anfang 2019 auf Initiative der bündnisgrünen Fraktion hin ein Paritätsgesetz beschlossen, das im Juni 2020 in Kraft trat. Bei der Aufstellung von Landeslisten der Parteien für Landtagswahlen müssen Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden (Reißverschlussprinzip). Ziel ist es, den Frauenanteil im Landesparlament zu erhöhen. Dieser liegt aktuell bei etwa 34 Prozent.