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BStU: Notwendige Ausstattung für die Außenstelle Cottbus zur Verfügung stellen

Der Sprecher für DDR-Aufarbeitung der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Clemens Rostock, fragte über eine Mündliche Anfrage im Plenum nach Zeitplan und Umsetzungsstand für die Cottbuser Außenstelle der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen (BStU).

Zur Antwort erklärt er:

„Aus der Antwort wird deutlich, dass sich die Bundesbehörde bis zum Sommer noch in einer Phase des Übergangs befindet. Dem gegenüber stehen die Stadt Cottbus und die Zivilgesellschaft vor Ort, die – unterfüttert mit konzeptionellen Überlegungen zur Begleitung – loslegen möchten. Für den Frankfurter Archivstandort wird bereits eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Die für die Cottbuser Außenstelle angekündigte Studie wurde wurde jedoch vom Bund immer noch nicht beauftragt und sollte jetzt bald folgen. Die geplante Einbindung der neuen Außenstelle in die Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus in Trägerschaft des Menschenrechtszentrums Cottbus e. V. muss nun konkretisiert werden. Dass der Landesregierung noch keine Informationen zur personellen und finanziellen Ausstattung der künftigen Außenstelle vorliegen, ist kein gutes Zeichen. Die Aufgaben für die Außenstellen wurden in den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat Ende 2020 klar benannt. Ich erwarte, dass der Bund die notwendige Ausstattung zur Verfügung stellt, um die gesetzlich verankerten Aufgaben auch erfüllen zu können.“

Hintergrund:

Ende 2020 hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen, die BStU in das Bundesarchiv zu überführen. Dabei wurden auch die Archivstandorte und die Außenstellen in den einzelnen Bundesländern festgelegt. In Brandenburg bleibt Frankfurt (Oder) der Archivstandort und erhält alle Stasi-Akten aus Brandenburg. Cottbus wird ein zusätzlicher Außenstellen-Standort ohne Archiv.