Anlässlich des heutigen Ausschussbeschlusses zur Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern!“ äußert sich die kulturpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Sahra Damus wie folgt:
„Das Ausgleichsleistungsgesetz schließt Rückgaben oder Kompensationen aus, wenn dem Nationalsozialismus erheblich Vorschub geleistet wurde. Das Land Brandenburg hat mit der Ablehnung des Antrags aus der Familie Hohenzollern bereits die Auffassung vertreten, dass eine erhebliche Vorschubleistung vorliegt. Wir teilen diese Auffassung, genauso wie die große Mehrheit der Historiker*innen. Abschließend und verbindlich klären lässt sich die Frage nur durch ein Gerichtsurteil. Die Welle von Abmahnungen oder Klagen gegen Historiker*innen, Journalist*innen sowie auch gegen den Beschlusstext der Volksinitiative selbst ist ein beispielloser Vorgang. Es darf kein Klima entstehen, indem Presse- oder Wissenschaftsfreiheit in Bedrängung geraten. Der Beschluss des Ausschusses greift die wesentlichen Forderungen auf. Nicht übernommen haben wir die Frage des Wohnrechts, weil diese von der Familie Hohenzollern inzwischen selbst verneint worden ist. Daher kommt das jetzt und auch in Zukunft nicht in Frage. Die Diskussion um die Leihgaben ist zu trennen von den Rückforderungen. Für erstere braucht es Leihverträge, die eine Mitsprache der Leihgeber ausschließen.“