Anlässlich des heute veröffentlichten Urteils zum automatischen Kraftfahrzeug-Kennzeichenerfassungssystem (KESY) äußert sich die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Marie Schäffer wie folgt:
„Ich begrüße das Urteil des Landesverfassungsgerichts, das das Grundrecht auf Datenschutz in unserem Land stärkt. Es stellt klar, dass die Erfassung und Speicherung von Kennzeichen erheblich in die Grundrechte aller Betroffenen eingreift, auch wenn sie nicht das eigentliche Ziel einer Maßnahme sind. Jeden Tag werden in Brandenburg Tausende Kennzeichen auf zahlreichen Strecken erfasst und gespeichert, ohne dass die Betroffenen davon erfahren. Das Landesverfassungsgericht hat entsprechend früherer verfassungsgerichtlicher Urteile darauf hingewiesen, dass das Erfassen und Abgleichen von Daten ein Kontrollvorgang ist, der sich bewusst unterschiedslos auf alle einbezogenen Personen erstreckt. Dementsprechend hoch ist auch der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Betroffenen. Unsere kritische Haltung zur Rechtmäßigkeit der bisherigen Praxis der Kennzeichenerfassung wurden durch dieses Urteil bestärkt. Nun ist der Weg für eine ordentliche gerichtliche Klärung zur Verhältnismäßigkeit dieses Grundrechtseingriffs frei.
Wir werden das Urteil innerhalb der Koalition genau auswerten und entsprechend des Koalitionsvertrags Anpassungen der bisherigen Praxis diskutieren. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Beschwerdeführer Marko Tittel, dass er im Interesse aller betroffenen Bürger*innen eine gerichtliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Kennzeichenspeicherung herbeiführt.“