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Volksinitiative Verkehrswende: Noch nicht am Ende des Prozesses angelangt

Zur heutigen formalen Ablehnung der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt“ im Verkehrsausschuss erklärt Clemens Rostock, verkehrspolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion:

„Es gilt, formale und inhaltliche Fragen auseinanderzuhalten. Ein inhaltlicher Kompromiss entspricht formal einer Ablehnung. Um es deutlich zu sagen: Wir arbeiten weiter daran, zum Plenum neben der formalen Ablehnung auch den inhaltlichen Kompromiss vorzulegen. Die Gespräche mit den Initiator*innen dazu laufen noch.“

Hintergrund

Formal besteht nach § 12 (4) Volkabstimmungsgesetz (VAGBbg) nur die Möglichkeit, eine Volksinitiative entweder zu 100 Prozent zu übernehmen oder abzulehnen. Nach der Anhörung und den Gesprächen mit den Initiator*innen war schnell klar, dass ein Kompromiss angestrebt wird. Ein Kompromiss entspricht formal aber einer Ablehnung. In den Verhandlungen innerhalb der Koalition und mit den Initiator*innen ist aus bündnisgrüner Sicht nicht die Frage der Finanzen der Knackpunkt. Vielmehr geht es um konzeptionelle Fragen der Gesetzgebung im Mobilitätsbereich.