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RBB: Fünf Forderungen für einen umfassenden Neuanfang

Zur Sondersitzung des Hauptausschusses erklärt die Vorsitzende und medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Petra Budke:

„Bei der heutigen Sondersitzung des Hauptausschusses zur Causa Schlesinger wurde deutlich, dass wir es hier mit einer Krise der gesamten Führungsebene des rbb zu tun haben. Nun muss es zu einem umfassenden Neuanfang kommen.“

Um dies zu gewährleisten, stellt die bündnisgrüne Fraktion fünf Forderungen auf:

1. Der Verwaltungsrat muss umgehend die fristlose Kündigung einleiten und die vertraglichen Modalitäten klären. Auch Schadensersatzforderungen und Konsequenzen für die Altersversorgung dürfen kein Tabu sein, da strafrechtlich relevante Vorwürfe im Raum stehen.

2. Für ein transparentes Verfahren zur Neubesetzung der Intendanz schlagen wir eine Findungskommission unter Einbindung der rbb-Personalvertretung und der freien Mitarbeiter*innen vor. Es wird darauf ankommen, eine Person zu finden, die konkrete Reformideen hat, dem rbb wieder Glaubwürdigkeit verleiht und einen Blick nicht nur für die Hauptstadt, sondern auch für Land und Leute in Brandenburg hat. Die Kommission sollte die Rahmenbedingungen für eine Ausschreibung entwickeln. Bestandteil muss ein tarifgebundenes Gehaltssystem ohne Boni sein.

3. Die Aufklärung der Vorgänge muss weitergehen und lückenlos erfolgen. Alle, die von den Vorgängen gewusst haben, müssen sich fragen, ob sie ihrer Verantwortung gerecht geworden sind und entsprechende Konsequenzen ziehen. Die Anfang 2023 anstehenden Neuwahlen zum Rundfunkrat und insbesondere zum Verwaltungsrat bieten hier Chancen für einen Neuanfang. Auch die gesamte rbb-Geschäftsleitung steht auf dem Prüfstand.

4. Vor dem Hintergrund der Krise muss der Entwurf zur Änderung des rbb-Staatsvertrag nachgeschärft werden. Der Aufbau der Gremien und deren Arbeitsweise muss kritisch betrachtet werden. Unsere Forderungen dazu: Wir brauchen eine stärkere Kontrolle durch die Gremien bei der Aufstellung und Rechnungslegung des Wirtschaftsplans. Die Compliance-Beauftragte muss rechtlich abgesicherte Einsichts- und Vetorechte bekommen. Whistleblower*innen/Hinweisgeber*innen brauchen einen vertraglich zugesicherten Schutz.

5. Wichtig ist uns, dass die Berichterstattung aus Brandenburg auch zukünftig aus dem Land kommt. Dazu brauchen wir starke rbb-Standorte in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder), Perleberg und Prenzlau. Die Weichen für die crossmediale Berichterstattung müssen jetzt gestellt werden – ob es dazu das digitale Medienhaus in Berlin braucht, gehört auf den Prüfstand.