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Potenzialanalyse zu Radschnellwegen: Jetzt das Straßengesetz ändern!

Heute veröffentlichte das Verkehrsministerium die Potenzialanalyse zu Radschnellwegen in Brandenburg. Dazu erklärt Clemens Rostock, verkehrspolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion:

Der Radverkehr hat in einem Flächenland wie Brandenburg riesiges Potenzial! Gut, dass die Ergebnisse der Potenzialanalyse nun vorliegen. Nun gilt es, schnell das Straßengesetz zu ändern und Radschnellverbindungen darin zu verankern, damit die Baulastträgerschaft klar geregelt wird. Dann kann endlich geplant und gebaut werden.“

Hintergrund

Bisher werden Radwege fast ausnahmslos parallel zu Straßen angelegt. Radschnellverbindungen sollen dagegen sicherstellen, dass die Wegebeziehungen von Radfahrern und nicht von Autofahrern bedient werden. Sie sollen straßenunabhängig und kreuzungsfrei angelegt werden. Im Juni 2020 hat der Landtag beschlossen (Drucksache 7/1169(ND)-B), dass dafür Radschnellverbindungen als eigenständige Kategorie in das Straßengesetz aufgenommen werden sollen. Dafür sollte die Potenzialanalyse die Grundlage liefern. Da diese nun vorliegt, kann das Straßengesetz jetzt entsprechend geändert werden. Damit würde die Baulastträgerschaft zwischen Land, Kreis und Gemeinden aufgeteilt, wie man es von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen kennt.