Die Kita-Rechtsreform wird ausgesetzt. Infolge eines Schreibens des Landkreistages Brandenburg hat die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport angekündigt, die Arbeit an der Kita-Rechtsreform nicht fortzusetzen.
Dazu erklären die Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Elske Hildebrandt, Sprecherin für frühkindliche Bildung der SPD-Fraktion:
„Im Prozess der Kitarechtsreform verlieren wir nun Zeit. Die verschiedenen Positionen und Interessenlagen sind in den Arbeitsgruppen ausgearbeitet worden und liegen inzwischen klar auf dem Tisch. Jetzt sollte verhandelt werden.
Der Landkreistag hat nun signalisiert, dass sie angesichts der beiden großen Krisen enorm herausgefordert sind und sich momentan nicht in der Lage sehen, den Prozess weiter zu gestalten. Das ist problematisch, denn im Interesse der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für die Kinder in allen Regionen Brandenburgs müssen wir hier gemeinsam vorankommen.
Ungeachtet dessen halten wir an den vereinbarten Schritten zum Ausbau der Elternbeitragsfreiheit in den Jahren 2023 und 2024 fest.“
Kristy Augustin, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der CDU-Landtagsfraktion:
„Schweren Herzens nehme ich zur Kenntnis, dass die Kita-Rechtsreform ausgesetzt wird. Angesichts der immensen Herausforderungen, vor denen die Jugendämter in Brandenburg stehen, habe ich dafür jedoch absolutes Verständnis. Aber: Die in den vergangenen Monaten und Jahren erarbeiteten Grundlagen dürfen und sollen nicht umsonst gewesen sein. Unser Ziel, ein innovatives, praktikables und gerechtes Kitagesetz, bleibt weiterhin bestehen. Kleinere Vorhaben werden wir, wie im Koalitionsvertrag versprochen, auch umsetzen. So ist uns als CDU-Fraktion die Stärkung von Qualität und Verlässlichkeit in der Kindertagespflege, u.a. durch die Ausgestaltung der Großtagespflege, besonders wichtig."
Petra Budke, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Das Aussetzen der Kita-Rechtsreform zum jetzigen Zeitpunkt nehme ich mit großem Bedauern zur Kenntnis.
Die Reform ist hinsichtlich der Qualitätssicherung, der Inklusion und der gerechteren Finanzierung auch auf vielfachen Wunsch der Eltern dringend erforderlich. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den vielen Aktiven, die in sechs Arbeitsgruppen in einem beispielhaften Beteiligungsprozess die Reform vorbereitet haben. Mein herzlicher Dank gilt auch den Mitarbeiter*innen des MBJS, die trotz Belastung durch die Pandemie den umfassenden Gesetzentwurf erarbeitet haben.
Alle Verwaltungsebenen und auch wir im Landtag spüren täglich die Mehrbelastung durch die Krisen. Trotzdem geht selbstverständlich die politische Arbeit auch jenseits des Krisenmanagements weiter. Sobald die Bedingungen es zulassen, sollte deshalb der Reformprozess wiederaufgenommen werden. Änderungen am Kitagesetz, wie die weiteren Schritte bei den Verbesserungen des Betreuungsschlüssels für die Unterdreijährigen und die fest geplanten weiteren zwei beitragsfreien Kitajahre werden selbstverständlich unabhängig davon stattfinden. Aber eine grundlegende große Reform, insbesondere hinsichtlich einer transparenteren Finanzierung, bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe.“