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Entschädigungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Statement zum Hohenzollern-Gerichtsverfahren

Zum erneuten Vorstoß von Georg Friedrich Prinz von Preußen, das Gerichtsverfahren auf Entschädigungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz ruhend zu stellen, erklärt Sahra Damus, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Es ist schon sehr schief, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen einerseits das Land Brandenburg verklagt, aber andererseits mit Verweis auf den Bund und das Land Berlin das Verfahren erneut aussetzen will. Weder der Bund noch Berlin sind Beklagte in diesem Verfahren. Das ist also keine plausible Begründung, um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu verhindern. Wenn er die gerichtliche Auseinandersetzung offensichtlich seit mehreren Jahren selbst nicht fortführen möchte, gibt es einen einfachen Weg, diese zu beenden: Er kann die Klage zurückziehen.

Andernfalls geht er das Risiko ein, dass das Verwaltungsgericht Potsdam das Verfahren zügig wieder aufnimmt und einer erneuten Fristverlängerung nicht zustimmt. Denn Finanzministerin Lange hatte sich als zweite Verfahrensbeteiligte im Einklang mit unserem Landtagsbeschluss bereits im August gegen eine weitere Ruhendstellung ausgesprochen.

Herrn Prinz von Preußen scheint es darum zu gehen, ein Urteil hinauszuzögern oder zu verhindern, weil er seine Felle davonschwimmen sieht. Denn zwischenzeitlich sind weitere hochrangige wissenschaftliche Publikationen zu dem Ergebnis gekommen, dass Kronprinz Wilhelm den Nationalsozialisten erheblich Vorschub geleistet hat, etwa die Bücher von Stephan Malinowski und Lothar Machtan. Möglicherweise erhofft sich Herr Prinz von Preußen auch, durch immer neue formale Anträge das Verfahren so auszudehnen, bis irgendwann in mehreren Jahren die politischen Konstellationen in Brandenburg, Berlin und dem Bund erfolgsversprechend erscheinen. Dass allerdings sowohl das rot-schwarz-grün regierte Brandenburg als auch das rot-grün-rot-geführte Berlin bereits per Parlamentsbeschluss bestätigt haben, dass die Frage der Vorschubleistung endgültig nur gerichtlich geklärt werden kann, sollte ihm zu denken geben.“