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Zuschüsse für Freie Schulen: Wartezeit wird von drei auf zwei Jahre verkürzt

Der Bildungsausschuss des Brandenburger Landtags hat am Donnerstag (8.6.) eine Änderung des Schulgesetzes zur Verkürzung der Wartefrist auf öffentliche Finanzierung Freier Schulen auf den Weg gebracht. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Petra Budke:

„Ab dem 1. August soll die Wartezeit, bis eine Freie Schule Zuschüsse des Landes erhält, für alle Schulträger von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Das ist eine sehr gute Nachricht für neue Schulgründungsinitiativen. Damit wird ein weiteres wichtiges Koalitionsvorhaben zur besseren Finanzierung der Freien Schulen umgesetzt. Ich freue mich sehr, dass dadurch gerade die Gründung von neuen Initiativen erleichtert wird. Denn die Freien Schulen tragen mit ihrem ergänzenden Angebot zur Vielfalt der Schullandschaft bei und gehen oftmals mit innovativen pädagogischen Konzepten voran. Es gibt nach wie vor sehr viele Anträge auf neue Schulgründungen. Das zeigt, wie groß das Interesse von Eltern, Schüler*innen und Lehrkräften an alternativen Schulangeboten ist.“

Hintergrund:

Bisher ist die Wartefrist zur öffentlichen Bezuschussung für Schulen in freier Trägerschaft unterschiedlich geregelt. Erfahrene Schulträger werden nach zwei Jahren bezuschusst. Neue Initiativen und Träger müssen drei Jahre auf Zuschüsse warten. Nach dem Beschluss des Bildungsausschusses wird mit Änderung des Schulgesetzes in der kommenden Plenarwoche die Wartefrist für anerkannte Schulen in freier Trägerschaft ab dem 1. August 2023 einheitlich für alle auf zwei Jahre begrenzt.