Heute wurde im Kabinett die Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes beschlossen.
„Der Entwurf des Hochschulgesetzes setzt viele wichtige Akzente. Es sind darin auch viele Bündnisgrüne Vorschläge eingeflossen. So trägt vor allem der von uns Bündnisgrünen im Koalitionsvertrag verankerte Dialogprozess zu ‚Gute Arbeit in der Wissenschaft‘ nun Früchte“, sagt Sahra Damus die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag und benennt die folgenden Beispiele:
Die Hochschulen haben zukünftig die Aufgabe, gemeinsam mit den Personalräten Dauerstellenkonzepte zu erarbeiten und sich Zielvorgaben für den Anteil unbefristeter Stellen mit Akademischen Beschäftigten zu geben.
Wir verbessern Familienfreundlichkeit und Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren durch längere Mindestvertragslaufzeiten bei Akademischen Beschäftigten, die von zwei auf drei Jahre erhöht werden und bekennen uns zur behindertenpolitischen Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die nun grundsätzlich angewendet wird.
Die Novelle löst die studentischen Hilfskräfte durch die neue Personalkategorie der studentischen Beschäftigten ab. Auch hier legen wir eine Mindestvertragslaufzeit fest – sie beträgt ein Jahr. Die Kategorie studentische Beschäftigte gilt nun nur noch für Studierende während des Studiums. Damit können nicht weiter studentische Hilfskräfte als Dumping-Kategorie eingesetzt werden, wo eigentlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden müssen. Viele Studierende sind auf Nebenjobs angewiesen, um ihr Studium zu finanzieren, daher schaffen wir mit dem neuen Hochschulgesetz auch für sie mehr Verlässlichkeit.
Mit dem neuen Hochschulgesetz verbessern wir auch die Mitbestimmung verschiedener Gruppen substanziell: z. B. durch eine Promovierenden-Vertretung und durch studentische Vizepräsident*innen. Hier wollen wir die Erfolgsmodelle der Fachhochschule Potsdam und der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde auf alle Hochschulen ausweiten. Flankiert wird diese positive Entwicklung durch Pläne für studentische Personalräte in der ebenfalls gerade stattfindenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes.
Die Forschung stärken wir, indem Fachhochschulen nun das Promotionsrecht verliehen werden kann. Zudem können Professor*innen an Fachhochschulen können sich auch nach ihrer Berufung bewähren, damit werden Hürden für angewandt arbeitende Wissenschaftler*innen gesenkt.
Der Klimaschutz und ein schonender Umgang mit Ressourcen werden als Hochschulaufgaben verankert. Hochschulen sind gesellschaftliche Akteure, die einen wichtigen Beitrag zu Erhalt und Verbesserung unserer Lebens- und Umweltbedingungen leisten.
Ebenso schaffen wir die Voraussetzungen für ein Studium ohne Tierversuche. Die Hochschulen sind angehalten, den Tierverbrauch zu reduzieren. Ein tierversuchsfreies Studium wird Studierenden auf Antrag garantiert.
Wir führen Antidiskriminierungsbeauftragte an allen Hochschulen ein, stärken die Position der Behindertenbeauftragten und verbessern die Prävention vor Fällen von sexualisierter Belästigung und Gewalt. Dies ist angesichts der Vorfälle an einigen Brandenburger Hochschulen, etwa in Potsdam Golm, dringend notwendig.
„Ich bin froh, dass wir Verbesserungen für Studierende und Forschende in so vielen Hochschulbereichen in der Novelle einen konnten. Nun warten wir gespannt auf die Anhörungen zu dem Gesetzentwurf im Fachausschuss und stehen bereit, weitere Verbesserungen einzupflegen", so Sahra Damus.