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Gesichtserkennung im öffentlichen Raum: Der Staat darf nicht speichern, wie sich unbescholtene Bürger*innen im öffentlichen Raum bewegen!

Zu Medienberichten, dass auch Brandenburg auf fragwürdiger Rechtsgrundlage ein sächsisches System zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum eingesetzt hat, äußert sich Marie Schäffer, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, wie folgt:

Das Brandenburger Innenministerium konnte der Versuchung offensichtlich nicht widerstehen: Nach mehreren Niederlagen vor Gericht für die unzulässige Vorratsdatenspeicherung von Autokennzeichen auf Brandenburger Autobahnen (KESY) wurde nun offenbar ein noch problematischeres System eingesetzt, bei dem massenhaft Unschuldige gefilmt und ihre Gesichter automatisiert abgeglichen wurden. Diese Praxis verurteile ich scharf.

Der notwendige Kampf gegen Verbrechen darf nicht dazu führen, dass unbescholtene Bürger*innen sich nicht mehr anonym im öffentlichen Raum bewegen können.

Ich fordere den Innenminister auf, hier sofort lückenlos aufzuklären, in welcher Form automatische Gesichtserkennung in Brandenburg zum Einsatz kam und wie Betroffene ihre Rechte geltend machen können. Von der Bundesregierung fordere ich, dass die Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt wird, den Einsatz biometrischer Massenüberwachung per Gesetz zu verhindern.“