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Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten

Betroffene von rassistischen, rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftaten sollen künftig ein Bleiberecht im Land Brandenburg erhalten. Dafür setzt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einem Antrag (pdf-Datei) ein, der in der April-Sitzung diese Woche im Landtag behandelt werden soll.

„Der starke Anstieg rechtsmotivierter Angriffe auf Flüchtlinge in der jüngsten Vergangenheit ist besorgniserregend. Es drohen Verhältnisse wie in den 90er Jahren,“ sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER. Zunächst einmal sei es ein Gebot der Humanität, Betroffene von rechten Angriffen nicht auch noch zusätzlich abzuschieben. Zudem sei ein Verbleib des Opfers als Zeuge in dem Strafverfahren von immenser Bedeutung. „Wir sind uns alle einig, dass bei dem starken Anstieg rechter Gewaltstraftaten die Aufklärungsquote zu gering ist und der Verfolgungsdruck erhöht werden muss – auch um Nachahmern bis in die Mitte der Gesellschaft einen Riegel vorzuschieben,“ so URSULA NONNEMACHER.

Die Anzahl rechter Straftaten ist im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr laut Ministerium für Inneres und Kommunales um 23 Prozent gestiegen, die Anzahl rechter Gewaltdelikte sogar um 76,7 Prozent. Im Jahr 2015 hat es bis zum 4. Dezember insgesamt 56 Brandanschläge und sonstige Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte gegeben, von denen zu diesem Zeitpunkt nur 16 aufgeklärt werden konnten. Die Aufklärungsquote bei der Ermittlung besonders schwerer rechter Gewaltdelikte ist von 93,5 Prozent im Jahr 2014 auf 77,4 Prozent im Jahr 2015 zurückgegangen. StraftäterInnen lassen sich immer schwerer ermitteln. Das hat auch damit zu tun, dass der Anteil an ErsttäterInnen gestiegen ist, die sich in Folge eines zunehmend flüchtlingsfeindlichen Diskurses motiviert führen, Straftaten zu begehen.

Zu den Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zählt eine konsequente Ausschöpfung bestehender Handlungsspielräume (pdf-Datei) von Land und Kommunen zugunsten von Opfern rechter Straftaten bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen. Zudem soll die Landesregierung prüfen, ob ein Abschiebestopp auf Landesebene sowie eine Bundesratsinitiative für den Verbleib von Opfern rechter Straftaten in Betracht kommen.

„Es gibt bereits viele rechtliche Grundlagen, die ein zumindest vorübergehendes Bleiberecht von Opfern rechter Straftaten im Land Brandenburg ermöglichen. Diese müssen aber auch konsequent angewendet werden“, sagt URSULA NONNEMACHER. Berichten von Opferverbänden zufolge sei es in der Vergangenheit zu Abschiebungen von Opfern rechter Angriffe gekommen. Die Landesregierung sei darüber hinaus gefordert, eine klare Bleiberegelung für Opfer mit unsicherem Aufenthaltsstatus zu prüfen. Das fehlende Aufenthaltsrecht beeinträchtige oft auch die Behandlung und Verarbeitung der körperlichen und seelischen Folgen einer Straftat.

Weiterführende Informationen

>> Antrag: Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten (pdf-Datei)

>> Ursula Nonnemacher spricht zu unserem Antrag „Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten“