Humanitärer Verantwortung gerecht werden
An kaum einem Thema scheiden sich die Geister selbst innerhalb der Regierungskoalition derartig wie an Abschiebungen ins Bürgerkriegsland Afghanistan. Wir mussten mitverfolgen, wie ein junger Afghane aus Brandenburg mit einer der Sammelabschiebungen nach Kabul ausgeflogen wurde, obwohl er gut integriert war und einen Arbeitsplatz hatte. Etwa zeitgleich wurde in der Presse gemeldet, dass Innenminister Schröter die Ausländerbehörden des Landes aufgefordert haben soll, die Abschiebequoten abgelehnter Asylbewerberzu erhöhen. Dies sei mit der finanziellen Beteiligung des Landes an dem speziell auch für Abschiebungen zuständigen Personal in den Behörden begründet worden. Währenddessen verschlechtert sich die Sicherheitslage in Afghanistan laufend. Nahezu das gesamte Staatsgebiet ist vom Bürgerkrieg geprägt. Zu dieser Einschätzung kam 2016 das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR). Die Gesamtschutzquote bei afghanischen Flüchtlingen in Deutschland ist dagegen parallel zur sich verschlechternden Sicherheitslage rückläufig. Abschiebungen in diese Region stehen für uns im direkten Widerspruch zu unserer internationalen humanitären Verantwortung. Wir halten sie in der derzeitigen Situation für unverantwortlich. Erst recht kommt es für uns nicht in Frage, Abschiebungen an Quoten zu knüpfen. Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen ist dies unvereinbar.
Den Frieden in Deutschland lernten wir einmal mehr zu schätzen, als VN-Sonderbotschafterin Nadia Murad sehr eindrucksvoll in ihrer Rede vor dem versammelten Landtag von dem ihr selbst, Tausenden von JesidInnen und Mitgliedern anderer Minderheiten im Nordirak angetanen Leid berichtete. Sie fand deutliche Worte für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einen Völkermord, der als solcher auch benannt und vor dem Internationalen Strafgerichtshof verfolgt werden muss. Auch hier wollen wir unserer humanitären Verantwortung gerecht werden. Nachdem der Landtag sich bereits im Dezember 2016 auf unsere Anregung hin überfraktionell für die Aufnahme einer begrenzten Zahl von Jesidinnen außerhalb des regulären Asylverfahrens ausgesprochen hatte, muss dieser Landtagsbeschluss nun zügig umgesetzt werden. Er sieht zunächst den Einsatz der Landesregierung für eine humanitäre Hilfsaktion auf Bundesebene vor. Sollte der Bund bis zum 1. Juli 2017 kein entsprechendes Programm geschaffen haben, ist die Landesregierung aufgefordert, gemeinsam mit anderen Bundesländern ein Aufnahmeprogramm für traumatisierte Frauen und Kinder aus dem Nordirak vorzubereiten. Unsere Landtagsfraktion wird dabei jeden Schritt genau verfolgen.