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Integration statt Isolation

Anfang des Jahres machte der Flüchtlingsrat durch Aktionen und eine Broschüre auf die Unterbringung von Flüchtlingen im Land Brandenburg aufmerksam – zum Teil würden die Flüchtlinge außerhalb von Ortschaften in alten Kasernen untergebracht, in fast allen Heimen müssten sich die BewohnerInnen die Zimmer, Küchen, Bäder und Toiletten mit mehreren anderen Personen teilen, eine Unterkunft sei gar in einem schlechten baulichen Zustand.

Ausgehend davon brachte unsere Fraktion im April 2011 den Antrag „Eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen im gesamten Land Brandenburg sicherstellen“ ein. Darin forderten wir, dass:

• die Unterbringung in Wohnungen oder abgetrennten Wohneinheiten der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften grundsätzlich vorzuziehen ist,

• die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften nicht länger als zwölf Monate dauern sollte und dass Personen mit besonderen Bedürfnissen bevorzugt in Wohnungen unterzubringen sind,

• die Unterbringung zentrumsnah und mit Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erfolgt,

• der Zugang zu Ämtern, Ärzten, Arbeit, Bildung, Kindertagesstätten und Schulen ohne großen Aufwand möglich sein muss,

• die Vorschriften auf Bundesebene (Asylverfahrensgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz), die eine Heimunterbringung weiterhin fördern, geändert werden und

• die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Ermessensspielräume zugunsten der Betroffenen maximal nutzen.

Koalition übernimmt grüne Forderungen

Der Antrag unserer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde zwar erwartungsgemäß abgelehnt, die Koalition brachte aber einen nahezu inhaltsgleichen Antrag ein, so dass nun die Mindeststandards in unserem Sinne überprüft werden. Die Kommunen sollen die bestehenden Spielräume großzügig nutzen, die Landesregierung soll sich für Änderungen auf Bundesebene einsetzen.

Geld statt Gutscheine!

Unabhängig von der Unterbringung machte der Landkreis Oberhavel jüngst von sich reden, weil er den Flüchtlingen nur Wertgutscheine aushändigt. Alle anderen Landkreise zahlen ihre Leistungen wenigstens zum Teil in Bargeld aus. Gutscheine haben nach Presseberichten den Nachteil, dass sie nur in wenigen Geschäften zu teilweise höheren Preisen und nicht für alle Produkte akzeptiert werden, sie nach eineinhalb Monaten ihre Gültigkeit verlieren und man sich das Restgeld nicht auszahlen lassen könne. Deshalb fordern wir: Geld statt Gutscheine! Derzeit arbeitet die Europäische Kommission daran, das EU-Asylrecht zu vereinheitlichen. Es ist zu hoffen, dass sich durch den Druck aus Brüssel sowohl die Bundesregierung als auch der Landkreis Oberhavel zu Verbesserungen im Sinne der Flüchtlinge durchringen können.