Die Konsequenz der Bundesregierung aus dem schrecklichen Anschlag von Ende Mai in Kabul, Abschiebungen nach Afghanistan nur bis zur Vorlage eines überarbeiteten Sicherheitsberichts und nur für bestimmte Gruppen afghanischer Flüchtlinge auszusetzen, ist aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unzureichend. Sie fordert, im Land Brandenburg einen Ministerialvorbehalt bei Abschiebungen nach Afghanistan einzuführen, wonach der bzw. die zuständige MinisterIn von den Ausländerbehörden künftig vorab über Entscheidungen zu Abschiebungen nach Afghanistan informiert werden und diesen zustimmen muss. Der Ministerialvorbehalt sei logische Konsequenz des vom Landtag im März gefassten Beschlusses 'Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan', sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, URSULA NONNEMACHER. Die Landesregierung müsse ihre humanitäre Verantwortung für aus dem Bürgerkriegsland Afghanistan Geflüchtete voll wahrnehmen.
„Die Aussage der Bundesregierung, einstweilen trotzdem noch Abschiebungen von Menschen vollziehen zu wollen, die sich 'hartnäckig der Mitarbeit an ihrer Identitätsfeststellung' verweigerten, ist höchst beunruhigend. Diese Formulierung lässt den Ausländerbehörden auch im Land Brandenburg viel Interpretationsspielraum bei der möglichen Ausweisung von Afghanen“, sagte URSULA NONNEMACHER. Vielen geflüchteten Menschen wird die Beschaffung von Pässen durch die Behörden ihrer Herkunftsländer erschwert.
Nach dem Landtagsbeschluss 'Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan' soll die Landesregierung bei den Ausländerbehörden darauf hinwirken, dass diese in der Frage von Abschiebungen nach Afghanistan durch besonders sorgfältige Einzelfallprüfungen handeln. Zudem soll die Landesregierung sicherstellen, dass vor jeder Abschiebung eine Überprüfung auf Vorliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit erfolgt. „Um diesen Landtagsbeschluss umsetzen zu können, muss die Landesregierung Kenntnis darüber haben, welche Personen von den kommunalen Ausländerbehörden für eine zwangsweise Rückführung angemeldet werden“, sagte URSULA NONNEAMCHER. „In diesem Zusammenhang irritiert die Aussage Innenminister Schröters, dass sich die Landesregierung momentan hinsichtlich der Erfüllung der Forderungen des Landtagsbeschlusses durch die Kommunalen Ausländerbehörden nur auf solche Informationen stützen könne, die ihr durch diese zur Kenntnis gelangten. Das reicht aus bündnisgrüner Sicht nicht aus. Damit die Landesregierung die ihr vom Landtag aufgetragene humanitäre Verantwortung voll wahrnehmen kann, muss sie künftig vorab über die Entscheidungen der Ausländerbehörden zu Rückführungen nach Afghanistan informiert werden und diesen zustimmen.“