Als der Sozialausschuss im März zu einer Anhörung über die Unterbringung von Flüchtlingen zusammen kam, staunten die Abgeordneten: Der Konferenzsaal war bis zum letzten Stuhl besetzt und eine Videoübertragung in einen zweiten Raum war nötig. 45 BesucherInnen aus Flüchtlingsheimen waren der Einladung unserer Fraktion gefolgt. Thema war der aktuelle Bericht der Landesregierung mit „Empfehlungen zum Änderungsbedarf der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung“. Diesen hatten die Koalitionsfraktionen gefordert, nachdem die bündnisgrüne Fraktion das Thema menschenwürdiger Unterbringung von Flüchtlingen bereits im April 2011 mit einem eigenen Antrag auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt hatte.
Gemeinschaftsunterkünfte sollen besser werden
Der nun vorliegende Bericht macht deutlich, dass etwas geschehen muss. Die Landesregierung will die Wohnfläche, die jedem Flüchtling zusteht, von sechs auf acht Quadratmeter erhöhen. Weitere Neuerungen beziehen sich auf Details: Zum Beispiel sollen sich zukünftig nicht mehr drei Personen eine Kochplatte teilen, sondern acht Personen sollen einen Herd mit Backröhre nutzen können.
Wir wollen die Unterbringung in Wohnung
Weitere Modernisierungsmaßnahmen sowie die Anbindung von Gemeinschaftsunterkünften an Stadtzentren erkennt der Bericht zwar als nötig an, jedoch werden die dafür erforderlichen Umbauarbeiten auf später verschoben. Unserer Fraktion geht es allerdings nicht nur um Mindeststandards für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Wir wollen die Flüchtlinge möglichst frühzeitig in Wohnungen unterbringen und ihnen ein eigenständiges Leben ermöglichen. Deshalb fordern wir eine Begrenzung der Verweildauer in Gemeinschaftsunterkünften.
Beim Mittagessen in der Landtagskantine auf Einladung unserer Fraktion erzählten die vor allem aus Kamerun und Kenia kommenden Flüchtlinge von ihrem Leben in Deutschland. So konnten wir mehr vom Alltag der Flüchtlinge erfahren und diese konnten einen Blick hinter die Kulissen des Landtags werfen. Ein gelungener Tag für beide Seiten.
Gegenwärtig gibt es in Brandenburg 17 Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge. Die Qualität der einzelnen Einrichtungen unterscheidet sich: Quartiere in Potsdam und Cottbus gelten als modern und gut gelegen. Die Heime in Hohenleipisch im Landkreis Elbe-Elster und Althüttendorf im Barnim stehen hingegen wegen ihrer Abgelegenheit und der baulichen Bedingungen in der Kritik. Das Flüchtlingsheim Rathenow im Landkreis Havelland ist derzeit überbelegt.