Die Attraktivität der Brandenburger Hochschullandschaft leidet unter der prekären Situation vieler Beschäftigter. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion untermauert aus sozialen und bildungspolitischen Gründen ihre Forderung nach einer besseren Grundausstattung der Brandenburger Hochschulen. Im bundesdeutschen Vergleich bilden die hiesigen Hochschulen in puncto Finanzen das Schlusslicht.
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage (Drs. 5/8109) zeigt, dass wissenschaftliche Hilfskräfte in Brandenburg auf sehr niedrigem Niveau bezahlt werden. Die Spanne reicht von der Bezahlung unter dem Mindestlohnniveau in Wildau von 6€ bis maximal 13,92€ pro Stunde für Hilfskräfte mit Masterabschluss. Auch Praktikant*innen bekommen keine Aufwandsentschädigung. Rot-Rot predigt zwar Mindestlohn und Vergabegesetz, setzt diese aber in den eigenen Bereichen selber nicht durch. Laut Landesregierung gilt der Mindestlohn nach Vergabegesetz nur für externe Dienstleistungsaufträge und nicht für interne Beschäftigungsverhältnisse. Wir aber fordern eine Mindestbezahlung von 8,50 € und wollen, dass dies in der Finanzministeriums-Richtlinie für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte endlich als Untergrenze zu verankert wird.
Darüber hinaus muss die Kategorie der wissenschaftlichen Hilfskräfte im Hochschulgesetz aufgelöst werden. Mitarbeiter*innen mit Hochschulabschluss sind grundsätzlich als wissenschaftliche Beschäftigte zu entlohnen. Statt Lohndumping im Wissenschaftsbereich benötigen wir gute Bezahlung für gute Arbeit, um die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes nicht zu gefährden.
Hilfskraftstätigkeiten sollen nur noch von Studierenden ohne ersten akademischen Abschluss geleistet werden. Alle anderen Tätigkeiten sollen akademische Mitarbeiter leisten. Wir fordern auch, endlich Praktika zu vergüten. Studierende sind auf die Jobs in den Hochschulen angewiesen. Viele verdienen dadurch ihren Lebensunterhalt. Umso dringlicher ist eine gerechte Entlohnung auf Mindestlohnniveau.
Laut Großer Anfrage wurden seit dem Jahr 2000 fast keine unbefristeten Stellen in der Verwaltung aufgebaut, obwohl die Aufgaben dort drastisch und die Studierendenzahlen von 33.000 auf jetzt 52.000 anstiegen sind. Einzige positive Ausnahme stellt hierbei die Viadrina dar.
Insgesamt wurden lediglich befristete Stellen aufgebaut, die größtenteils aus Drittmitteln finanziert sind. Hier zeigt sich, dass die Grundfinanzierung der Hochschulen so schlecht ist, dass sogar für Verwaltungstätigkeiten andere Finanzierungswege gesucht und beschritten werden müssen. Wir haben für den Nachtragshaushalt die Rücknahme der Globalen Minderausgabe von 12 Mio. € eingebracht, um bei der Grundfinanzierung eine Trendwende zu schaffen.
Befristungen scheinen im großen Ausmaß ohne sachgerechte Gründe zu bestehen. An einigen Fachbereichen beträgt die durchschnittliche Befristung lediglich ein Jahr, wobei es darunter auch Ein-Monats-Verträge gibt. Wir fordern, in das Hochschulgesetz eine Regelung für eine Mindestvertragslaufzeit für akademische Mitarbeiter*innen aufzunehmen, die sich am Beschluss des Senats der Universität Potsdam vom Juli 2012 orientiert. Darin wird die Mindestdauer für Haushaltsstellen auf 2 Jahre festgelegt. Für Drittmittelstellen soll sich die Laufzeit an der des Projektes orientieren bzw. mindestens 2 Jahre betragen.
Grundsätzlich zeigt sich, dass im Wissenschaftsministerium keine Politik mehr gemacht wird. Die Landesregierung gibt keine politischen Einschätzungen oder Aussagen zu wichtigen Themen in der Antwort ab. Insgesamt ist die Antwort der Landesregierung sehr mager und verweigert sogar Aussagen zu Teilkörperschaften, An-Instituten oder Hochschulgliederungen.