Die Oppositionsfraktionen CDU, die FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag legen Normenkontrollklage gegen Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2012 ein. Angezweifelt wird die Verfassungsmäßigkeit der hierin beschlossenen Kürzungen der Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft.
Das Land ist laut Verfassung verpflichtet, das finanzielle Existenzminimum der Schulen in freier Trägerschaft zu gewährleisten und die Finanzierung so auszugestalten, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Familien diese Schule besuchen können. Aus Sicht der Oppositionsfraktionen hat die Regierungskoalition von SPD und Linke mit ihrem Beschluss des Haushaltsbegleitgesetzes 2012 gegen diesen Verfassungsgrundsatz verstoßen.
Die Oppositionsfraktionen sehen große Chancen, dass die Klage erfolgreich sein wird:
1. Die Landesregierung hat die Vereinbarkeit der Kürzungen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nach Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes – dem Sonderungsverbot - nicht hinreichend geprüft. Schulen in freier Trägerschaft sind gezwungen, die Kürzungen der Landeszuschüsse z.B. durch die Erhöhung des Schulgeldes zu kompensieren. Dadurch wird der Zugang für Kinder aus einkommensschwachen Familien erheblich erschwert. Dies ist nicht mit dem Art. 7 Abs. 4 GG vereinbar, wonach eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden darf.
2. Die Kürzung der Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft bedroht zahlreiche dieser Schulen in ihrer Existenz. Dies stellt einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich garantierte finanzielle Existenzminimum dieser Schulen dar. Darüber hinaus sind die Kürzungen keine geeignete Maßnahme zur Sanierung des Landeshaushaltes. An öffentlichen Schulen werden Mehrkosten verursacht, die im Haushalt des Landes Brandenburg und vor allem von den Kommunen aufgefangen werden müssen. Die Landesregierung hat es unterlassen, eine Folgeabschätzung zu den Auswirkungen der Kürzungen vorzunehmen.
3. Wichtige Parameter zur Ermittlung des Zuschusses für Schulen in freier Trägerschaft werden mit dem Haushaltsbegleitgesetz nicht mehr im Schulgesetz geregelt, sondern in das alleinige Ermessen des zuständigen Ministeriums gelegt. Dies widerspricht dem Grundsatz der Wesentlichkeitstheorie, wonach wichtige Entscheidungen über die Finanzierung von Schulen vom Landtag beschlossen werden müssen.
4. In Schulen in freier Trägerschaft engagieren sich Eltern und Lehrer überdurchschnittlich. Dieses Engagement umfasst auch ein hohes finanzielles Engagement, um die Kosten für die ersten Jahre ohne Zuschüsse abzufangen. Durch die aus dem Haushaltsbegleitgesetz resultierenden Kürzungen wird dieses Engagement missachtet und gering geschätzt.
5. Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil des Bildungssystems des Landes Brandenburg In den letzten beiden Jahren schaffte es wiederholt eine Schule in freier Trägerschaft als einzige aus Brandenburg unter die Top 20 der besten deutschen Schulen. Durch die Kürzungen wird die Möglichkeit, alternative pädagogische Konzepte und Schulformen anzubieten, massiv erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht.
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