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Geplante Reform der Schulämter überstürzt – Schulaufsicht darf nicht geschwächt werden

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat Bildungsministerin Martina Münch vorgeworfen, die von ihr geplante Reform der Schulämter zu überstürzen. „Hier wird eine Reform durchgepeitscht, die allein auf Personaleinsparungszielen beruht und fachlich nicht begründet ist“, sagte sie. Das so genannte Schulbehördenreformgesetz – im November in erster Lesung im Landtag befasst – wird am Donnerstag, den 13. Februar, im Bildungsausschuss Thema sein. Dort wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, dass die bisherige Struktur der Schulaufsicht beibehalten wird.

Derzeit ist der Aufbau der Schulaufsicht zweistufig. Neben dem Bildungsministerium sind die 6 Schulämter in Perleberg, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Cottbus, Wünsdorf und Brandenburg an der Havel für die Schulaufsicht zuständig. Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die sechs Schulämter zu schließen und alle in eine neue Landesoberbehörde mit Sitz in Potsdam, dem Landesschulamt, zu integrieren. Dieses soll vier Außenstellen in Neuruppin, Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel bekommen. Somit fallen die Standorte Eberswalde und Wünsdorf komplett weg, der Standort Perleberg wird nach Neuruppin verlagert.

Die Regionalstellen sind jedoch nicht im Gesetz verankert, Anzahl und Lage werden nur durch eine Verordnung bestimmt. Durch den beabsichtigten Verwaltungsumbau – Ministerium, Landesschulamt, Regionalstellen – wird die Schulaufsicht faktisch dreistufig. Gleichzeitig wird das Landesinstitut für Lehrerbildung in das neue Landesschulamt integriert und als eigenständige Einrichtung aufgelöst. 2012 gab es in den sechs Schulämtern insgesamt 301 Stellen; bis 2018 soll die Schulaufsicht nur noch mit 240 Stellen ausgestattet sein.

Die Schulaufsicht ist unter anderem zuständig für die fachliche und organisatorische Beratung der Schulen, für die Einstellung und Zuteilung von Lehrkräften und SchulleiterInnen und für die Qualitätskontrolle des Unterrichts.

„Eine sinnvolle Reform sieht anders aus. Hier würde zunächst definiert, welche Aufgaben durch die neue Behördenstruktur zu leisten sind“, kritisierte MARIE LUISE VON HALEM. „Die nun auf den Weg gebrachte Reform der Schulaufsicht ist hingegen durch einen Kabinettsbeschluss zu Modernisierungsvorhaben in der Landesverwaltung von oben herab festgelegt worden. Dabei wurden noch nicht einmal die Ergebnisse einer Evaluierung der Schulaufsicht abgewartet.“ Es sei für sie zudem unverständlich, dass die Neustrukturierung der Schulaufsicht erfolgen soll, ohne dass auf die Schlussfolgerungen der nächsten Landesregierung aus der gerade abgeschlossenen Enquete-Kommission zur Kommunal- und Verwaltungsreform Rücksicht genommen wird.

Die Evaluation der Schulaufsicht habe Steuerungsdefizite erkennen lassen. Diese würden durch die Schaffung einer zusätzlichen Verwaltungsebene jedoch nicht behoben, sagte MARIE LUISE VON HALEM. Sie kritisierte zudem, dass durch die Reduktion der Regionalstellen von 6 auf 4 die Präsenz der Schulaufsicht in der Fläche geschwächt werde.

„Weder ist in dem Gesetzentwurf dargelegt, wie mit weniger Personal die zentralen Beratungsaufgaben der Schulämter besser erledigt werden können, noch, wie durch die Reform die Qualität des Unterrichts verbessert wird“, sagte sie. „Durch diese Reform werden die Beschäftigten, aber auch die Lehrkräfte und die Eltern unnötig vor den Kopf gestoßen. Statt die Schulaufsicht für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen, wird sie geschwächt.“

Defizite bei der Schulaufsicht müssen behoben werden. Eine strukturelle Reform der Schulaufsicht sollte jedoch nicht vor einer Kommunal- und Verwaltungsreform erfolgen. Unsere Fraktion befürwortet es, an der jetzigen Zweistufigkeit der Schulaufsicht festzuhalten. Dadurch kann Steuerung direkter erfolgen als durch die geplante Landesoberbehörde. Steuerungsdefizite der Vergangenheit habe einzig und allein das Bildungsministerium selbst zu verantworten. Zentral ist, dass die Schulaufsicht bedarfsgerecht ausgestattet wird. Gerade weil Brandenburg vor großen demografischen Herausforderungen steht und selbstständigere Schulen gefragt sind, muss die Beratungskompetenz der Schulaufsicht gestärkt werden. Die Beratungsfunktion der Schulaufsicht werde gerade angesichts der in den ländlichen und Potsdam-fernen Regionen abzusehenden Umstrukturierungen in Zukunft eine noch wichtigere Rolle als heute spielen.

Am 9. Januar gab es im Bildungsausschuss eine Anhörung zum Gesetzentwurf, bei der nahe zu alle Anzuhörenden, u.a. auch der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag, den Gesetzentwurf der Landesregierung in den zentralen Teilen ablehnen. Auf der Sitzung des Bildungsausschusses am 13. Februar werden die Erkenntnisse aus der Anhörung diskutiert und eine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf an den Landtag verabschiedet.