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Gesetz zur Förderung der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg

Dieses Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Unsere bildungspolitische Sprecherin Marie Luise von Halem rechnet vor, dass die Mittel für die Musikschulen seit 2003 von 3,3 auf 2,6 Mio. Euro gekürzt wurden. Seitdem seien die Schülerzahlen um ein Viertel gestiegen, die Personalkosten um gut die Hälfte. Trotzdem soll mit dem neuen Gesetz die Landesförderung auf dem Niveau von 2003 verbleiben. Der Landesanteil an den Gesamtkosten der Einrichtungen lag vor der Kürzung bei 15 % und ist auf jetzt 9 % geschrumpft. Auch die Förderung der bisher geförderten drei Kunstschulen mit 90.000 Euro in das Gesetz zu übernehmen, bedeutet, dass ein weiterer Ausbau der Kunstschulen zusätzlich zu Lasten der Musikschulen ginge.

Sie stellt fest: „Kommunen und Eltern tragen die Hauptlast bei der Finanzierung. Das ursprünglich angestrebte Ziel einer Drittelfinanzierung des Landes ist in weite Ferne gerückt. Sämtliche Tarifanpassungen werden weiterhin die Kommunen finanzieren müssen.“ Deshalb hat die bündnisgrüne Landtagsfraktion dieses Gesetz auch abgelehnt, nachdem der eigene Änderungsantrag zur Erhöhung der Förderung auf 5,2 Mio. Euro für die Musikschulen und 400.000 Euro für die Kunstschulen von Rot-Rot abgelehnt worden ist.

>>> Gesetzenwurf als PDF-Datei

>>> Rede von Marie Luise von Halem