Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Gutes Recht auf Inklusion

„Alle Kinder bleiben Kinder ihrer Schule, auch wenn sie in Leistung und Verhalten Probleme haben (und machen). Inklusive Pädagogik ist eine Pädagogik, die das einzelne Kind nicht isoliert und nur unter Lernaspekten betrachtet, sondern seine sozialen Bedürfnisse und Realitäten in der Lerngruppe, in der Schule, in der Familie und im Freundeskreis in den Mittelpunkt der Unterstützung rückt.“ So hat Professor Preuss-Lausitz in einer von uns in Auftrag gegebenen Studie zu Brandenburgs inklusiver Schulentwicklung die Grundprinzipien inklusiver Pädagogik beschrieben.

Unsere Fraktion engagiert sich seit geraumer Zeit dafür, dass das Land Brandenburg den flächendeckenden inklusiven Unterricht einführt. War Brandenburg in der letzten Wahlperiode noch bundesweiter Vorreiter in Sachen Inklusion, fiel das Land wegen der Untätigkeit der SPD diesbezüglich über Jahre in eine Art Dornröschenschlaf.

Auch wenn wir lange warten mussten, hat sich unser Einsatz gelohnt: Das im Sommer 2016 von Bildungsminister Baaske vorgestellte Konzept für gemeinsames Lernen in Regelschulen erfüllt viele grüne Kernforderungen, unter anderem die nach mehr Geld und Personal. Die Inklusion wird zwar für Kinder mit besonderem pädagogischem Betreuungsbedarf inzwischen an vielen Brandenburger Schulen praktiziert und das Pilotprojekt künftig ausgeweitet. Und endlich werden auch Ober- und Gesamtschulen in die Inklusionspläne einbezogen. Dennoch wurde, was im Land längst breit praktiziert wird, nie gesetzlich festgeschrieben: Der Inklusionsgedanke ist bisher nicht im Schulgesetz verankert. Ein großes Manko, denn es ist geltendes europäisches und deutsches Recht und in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, dass Kinder an der Schule ihrer Wahl die Förderung erhalten sollen, die sie benötigen – ganz egal, ob es sich dabei um sonderpädagogischen Förderbedarf handelt, ob ein Kind hochbegabt ist oder ob es nach längerer Krankheit wieder zur Schule geht.

Das Schulgesetz soll künftig – wie übrigens vom wissenschaftlichen Beirat Inklusion der Landesregierung empfohlen – ein Individualrecht der Betroffenen auf inklusiven Unterricht in allgemeinbildenden Schulen garantieren. Das fordern wir mit einem Änderungsantrag. Der derzeit noch im Schulgesetz festgeschriebene Ausstattungsvorbehalt muss wegfallen. Um eine flächendeckende inklusive Beschulung zu ermöglichen, brauchen wir eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung.

Auch wenn Brandenburg in Sachen Inklusion auf einem guten Weg ist, gibt es aus unserer Sicht noch einige ungelöste Fragen: etwa beim Ausbau des gemeinsamen Lernens an den Gymnasien, bei der Einbindung der freien Schulen und bei der Deckung des immensen Lehrkräftebedarfs. Offen bleibt auch, wie die kontinuierliche Fortbildung und Begleitung der Lehrkräfte garantiert werden soll.

>> Studie: Brandenburg auf dem Weg zur inklusiven Schulentwicklung bis 2020 (pdf-Datei)