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Inklusion auch im Schulgesetz verankern

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte die in Brandenburg bereits praktizierte gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit jeglichem Förderbedarf im brandenburgischen Schulgesetz festschreiben und hat hierfür einen Änderungsantrag vorgelegt.

„Die Eingliederung von Kindern mit Förderbedarf, sei es festgestellter sonderpädagogischer oder durch Hochbegabung oder Krankheit entstandener Förderbedarf, in den regulären Unterricht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion MARIE LUISE VON HALEM. Brandenburg praktiziere Inklusion für Kinder mit besonderen pädagogischen Betreuungsbedarf bereits an 80 Grundschulen – das Pilotprojekt werde nun ausgeweitet. „Es ist höchste Zeit, den Inklusionsgedanken auch im Schulgesetz zu verankern.“

Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Änderungen sollen – wie vom wissenschaftlichen Beirat Inklusion der Landesregierung empfohlen – ein Individualrecht der Betroffenen auf inklusiven Unterricht in allgemeinbildenden Schulen garantieren. Unter anderem soll der derzeit noch im Schulgesetz bestehende Ausstattungsvorbehalt für sonderpädagogische Förderung (§ 29, Abs. 2) wegfallen.

Im Zuge der Änderung des Schulgesetzes will die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zudem auch eine Verbesserung beim Schulessen erreichen. Laut brandenburgischem Schulgesetz haben die Schulträger an den allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 für eine warme Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen zu sorgen. Der Anbieter muss derzeit „im Benehmen“ mit den Schulen ausgewählt werden.

„Dies sollte künftig im Einvernehmen mit den Schulen geschehen“, sagte MARIE LUISE VON HALEM. „Es hat sich gezeigt, dass wenn die Schulen in den Auswahlprozess des Schulessensanbieters aktiv mit eingebunden werden, die Akzeptanz und die Zufriedenheit mit dem Schulessen deutlich steigen.“