Die rote Laterne, die die Brandenburger Hochschulen bei der Finanzausstattung bundesweit haben, ist vor allem für die Beschäftigten eine große Belastung. Auf unsere Anfrage hin musste die rot-rote Regierung eingestehen, dass der von ihr propagierte Mindestlohn selbst im eigenen Bereich nicht gezahlt wird. Studentische Beschäftigte bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte mit Masterabschluss bekommen zwischen 6 € bis maximal 13,92 € pro Stunde. Obwohl die Student_innenzahlen von 33.000 auf jetzt 52.000 und die Aufgaben drastisch anstiegen, sind seit 13 Jahren kaum unbefristete Stellen in der Verwaltung dazugekommen.
Zusätzliche befristete Stellen werden größtenteils aus Drittmitteln finanziert. Die Grundfinanzierung der Hochschulen ist also so schlecht, dass sogar für Verwaltungstätigkeiten andere Finanzierungswege
gesucht werden müssen. Unser Antrag, im Nachtragshaushalt die Globale Minderausgabe von 12 Mio €
zurückzunehmen, fiel dennoch durch. Wir fordern eine Mindestbezahlung von 8,50 € für studentische Hilfskräfte, die mit Jobs in den Hochschulen oft ihren Lebensunterhalt verdienen. Auch die Arbeit von
Praktikant_innen muss zukünftig vergütet werden. Befristete Verträge, die an Hochschulen auch mal nur über einen Monat laufen, sollen für akademische Mitarbeiter_innen mindestens 2 Jahre betragen – so wie es der Senat der Uni Potsdam für sich 2012 beschlossen hat.