Brandenburg hält deutschlandweit die Spitzenposition bei der Kinderbetreuungsquote. 57,2 Prozent aller Kinder unter zwei Jahren besuchten hier im Jahr 2016 eine Kindertagesstätte. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen, dem Schlusslicht, waren es nur 25,7 Prozent.
Gleichzeitig belegt Brandenburg beim Betreuungsschlüssel, also der Frage, wie viele Kinder auf eine Erzieherin oder einen Erzieher kommen, im Bundesvergleich die hinteren Ränge – den vorletzten Platz bei den 0- bis 3-Jährigen und den zwölften Platz bei den 3- bis 6-Jährigen. Das geht aus neuen Zahlen der Bertelsmann Stiftung hervor. Wir erkennen zwar an, dass die Landesregierung sich hier um Verbesserungen bemüht hat – diese reichen aber bei Weitem noch nicht aus. Weitere Anstrengungen bei der Schlüsselverbesserung sind dringend nötig. Nur so können die Qualitätsanforderungen an Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen erfüllt werden.
Aber nicht nur die Gruppengröße macht die Qualität einer Kita aus. Auch Faktoren wie Räume und Einrichtung spielen eine Rolle, ebenso wie der Umgang mit den Kindern und deren Förderung. Wie gehen die KitamitarbeiterInnen auf ihre Schützlinge ein, wecken ihre Neugier und Phantasie, bringen sie beispielsweise durch Nachfragen zum Sprechen und Nachdenken über ihre Umwelt? Gibt es Schwerpunkte, beispielsweise Musik oder den Umgang mit Medien? Wird Inklusion gelebt? Schließlich sind auch die Vorstellungen des pädagogischen Personals über kindliche Entwicklung, über pädagogische Ziele und Normen sowie ihre Zusammenarbeit mit den Eltern entscheidend für die Qualität einer Kita.
Qualität setzt sich also aus vielen Einzelaspekten zusammen. Weil wir so wenig über die Qualität in den Brandenburger Kitas wissen, fordert unsere Fraktion einen externen Qualitätsvergleich, ein so genanntes Monitoring. Die Landesregierung hat hierzu bisher ihre Regelungskompetenz, die sie durch das Kindertagesstättengesetz hat, nicht ausgeschöpft. Dies soll sie nun in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Trägern nachholen und mit ihnen ein Konzept vorlegen, wie ein landesweiter Qualitätsvergleich aussehen kann. Dieses Anliegen wird offensichtlich nach unserer Anregung von der rot-roten Koalition und der CDU geteilt, so dass es dazu wahrscheinlich einen gemeinsamen Beschluss des Landtags geben wird.