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Gesetz zur Überprüfung einer Stasi-Tätigkeit bis 2030 verlängern

Das Jahr 1989 ist zwar 30 Jahre her, eine so lange Zeit ist das nun aber auch nicht. Bereits nach dem Einzug in den Landtag im Jahr 2009 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, die Biografien von Abgeordneten auf eine Stasi-Tätigkeit zu überprüfen. Hierbei ging und geht es um Abgeordnete, die 1989 volljährig waren. Der nächste Landtag (2014-2019) hat diese Überprüfung auch verabschiedet, da der Zeitraum auf die Dauer einer Legislaturperiode festgelegt war. Mit dem am 5. November verabschiedeten Änderungsantrag zum Abgeordnetengesetz wird für das Ende der Überprüfung das Jahr 2030 festgesetzt, was auch dem Gesetz auf Bundesebene entspricht. Wichtig ist zu betonen, dass das Gesetz nichts über die Konsequenzen einer möglichen Stasi-Tätigkeit aussagt. Es geht hier um Transparenz; über die Konsequenzen entscheidet die*der entsprechende Abgeordnete und die betroffene Fraktion.

Der Gesetzentwurf wurde verabschiedet.

>> Viertes Gesetz zur Änderung des parlamentsrechtlicher Vorschriften (PDF)

>> Abgeordnetengesetz