Justizminister Volkmar Schöneburg ist mit seinen beiden Gesetzentwürfen zum Justizvollzug und zur Sicherungsverwahrung gut gestartet. Unsere Forderungen finden sich darin wieder: Resozialisierung der Strafgefangenen sowie Qualifizierung und Supervision für die Justizvollzugsbediensteten – sie müssen schließlich auch jeden Tag in den Knast.
Eine gründliche Diagnose mit Vollzugs- und Eingliederungsplan bei den Straftäter_innen und die enge Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten der Justiz und freien Trägern der Entlassenenhilfe sollen fortan im Strafvollzug die Regel sein. Die Selbstständigkeit der Gefangenen wird u.a. mit einem Arbeitstraining gefördert. Die Sozialtherapie stellt auf zu erwartende Straftaten ab – statt auf die begangenen. Offener und geschlossener Vollzug sind dann gleichrangig. Auch im Sicherungsverwahrungsgesetz sind Resozialisierung und Therapie als Schwerpunkte gesetzt. In Unfreiheit ein selbstständiges rechtskonformes Leben für die Freiheit einzuüben ist eine große Aufgabe – da braucht es mehr und qualifiziertes Betreuungspersonal und andere Unterbringungsmöglichkeiten für die Gefangenen bzw. Sicherungsverwahrten.
Dass Kosten und Finanzierung nicht im Gesetz verankert sind, ist zwar verständlich. Aber auch im Landeshaushalt ist der Mehrbedarf für zusätzliches Personal, Weiterbildung und Baumaßnahmen nicht berücksichtigt. Nordrhein-Westfalen kalkuliert mit 1,5 Millionen Euro für die Ausstattung eines neuen Gebäudes und jährlich 4,5 Mio. Euro Personalkosten; Niedersachsen hat 12,4 Mio. für Baumaßnahmen und 1,3 Mio. Euro für 30 zusätzliche Stellen bereits in den Haushalt eingestellt. In Brandenburg wird ein Nachtragshaushalt fällig, wenn das Gesetz kein Papiertiger bleiben soll.