>>> Der Entschließungsantrag als pdf
Gerade kommunale Unternehmen stehen unter besonderer Beobachtung durch die Öffentlichkeit, da sie einem öffentlichen Zweck unterliegen und in der Regel der Daseinsvorsorge dienen sollen.
Ein Mangel an Transparenz und öffentlicher Kontrolle kann dabei zu einer großen Schwäche des Systems kommunaler Beteiligungen werden, leben sie doch vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Obwohl die Kommunen zumeist in den privatrechtlich organisierten kommunalen Unternehmen die Mehrheit haben, gelten für die Unternehmen bisher die klassischen Regeln der Wirtschaft. Eine öffentliche Kontrolle durch die gewählten VertreterInnen in den kommunalen Gebietskörperschaften ist nur in sehr engen Grenzen möglich.
Bei der wirtschaftlichen Tätigkeit von kommunalen Unternehmen ist deshalb größtmögliche Transparenz herzustellen. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass insbesondere Spenden und Sponsoring von kommunalen Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, transparent und nachvollziehbar sein müssen. Hierzu bedarf es verpflichtender Vorschriften und Klarstellungen auf Seiten des Gesetzgebers, um dies
sicherzustellen.
Außerdem sind die Kommunen aufgefordert, innerhalb eines Unternehmens Kontrollmechanismen zu etablieren und sich Grundsätze für die Unternehmensführung sowie für die Gesellschaftsorgane der Beteiligungen und das Berichtswesen zu geben, ähnlich dem Corporate Governance Kodex des Landes Brandenburg.