Das Fazit des Vereins „Mehr Demokratie“ war deutlich: In einem bundesweiten Vergleich direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten erhielt Brandenburg ein „mangelhaft“ und landete auf Platz 13. Seit 1990 fanden in unserem dreistufigen Volksgesetzgebungsprozess 28 Volksinitiativen und acht Volksbegehren statt – ein Verfahen läuft noch. Bisher kamen in keinem Volksbegehren die erforderlichen 80.000 Unterschriften zusammen. Noch nie kam es zum Volksentscheid. Dies liegt nicht am Desinteresse der Bevölkerung oder an Demokratiemüdigkeit. Wenn bei uns spätestens auf der zweiten Stufe der direkten Demokratie Schluss ist, liegt es daran, dass beim Volksbegehren die Unterschrift nur auf dem Amt möglich und die freie Unterschriftensammlung verboten ist.
Direkte Demokratie wird ausgebremst
Unsere Fraktion hat 2011 Gesetzentwürfe vorgelegt, welche die direkte Demokratie substantiell gestärkt hätten: Freie Unterschriftensammlung, weitgehende Aufhebung des Themenausschlusskataloges, die Streichung des Zustimmungsquorums beim einfachgesetzlichen Volksentscheid, Senkung des Quorums beim verfassungsändernden Volksentscheid, erleichterte Synchronisation von Wahlen und Abstimmungen, Verlängerung der Sammelperiode und Versand von Informationsbroschüren beim Volksentscheid. Brandenburg hätte seine rote Laterne in Sachen direkter Demokratie unter den ostdeutschen Ländern loswerden können. Doch diese Chance wurde nicht genutzt. Eine Reform mit Anspruch scheiterte an der Blockade der SPD.
Bis jetzt nur Minimalkompromiss
In dem von den Koalitionsfraktionen im Januar präsentierten und letztlich beschlossenen Minimalkompromiss kommt der Fortschritt als Schnecke daher. Die Regelung, bei Bedarf weitere Abstimmungsräume in Kitas, Sparkassen oder Bibliotheken zu öffnen, ist umständlich und willküranfällig. Die Verlängerung der Eintragungsfrist und die neue Briefwahloption sind eher zaghafte Reförmchen. Um für die BrandenburgerInnen spürbare Fortschritte bei der direkten Demokratie zu bringen, hätte es zumindest der freien Unterschriftensammlung zusätzlich zum Amtseintrag bedurft. Dem zuzustimmen, was aus unseren Initiativen gemacht wurde, ist uns nicht leicht gefallen. Da aber viele Bürgerinnen und Bürger auf minimale Verbesserungen warten, wäre Enthaltung das falsche Signal gewesen. Die Debatte um die direkte Demokratie ist damit noch nicht beendet. Die Bundes-SPD hat dies erkannt, die Brandenburger SozialdemokratInnen sind noch nicht soweit.