Im Februar 2011 haben wir zwei Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht, um die direkte Demokratie zu stärken. Darin fordern wir die Einführung freier Unterschriftensammlungen bei Volksbegehren, die Lockerung des restriktiven Themenausschlusses und die Abschaffung des Quorums beim einfachen Volksentscheid. Die FDP-Fraktion hatte im August 2010 Gesetzentwürfe für die Absenkung des Wahlalters auf 16 in Kommunen vorgelegt. Daraus entwickelte sich eine Debatte, ob Brandenburg auch das Wahlalter 16 landesweit einführen solle. Dies entspricht unserer langjährigen Forderung. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war die erste Fraktion, die einen entsprechenden Änderungsantrag zum FDP-Vorstoß einbrachte.
Lange Zeit lagen beide Gesetzesvorhaben auf Eis
Die SPD-Fraktion hat sich ihre widerstrebende Zustimmung zum Wahlalter 16 nur durch eine Paketlösung abtrotzen lassen: Beide Vorgänge wurden gekoppelt und die Ablehnung substantieller Verbesserungen bei der direkten Demokratie mit dem Wahlalter 16 verrechnet. Über Monate waren beide Themen nicht auf der Tagesordnung, weil die SPD Zugeständnisse bei der Volksgesetzgebung verweigerte. Wir haben die Koppelung immer kritisiert. Beide Vorhaben sind wichtige eigenständige Projekte. Wir fordern eine Volksgesetzgebung, die Volksentscheide ermöglicht und nicht verhindert, und das aktive Wahlalter ab 16 auf allen Ebenen.
Landtagsentscheidung bringt kaum Fortschritte
Im Oktober kam der Vorstoß für neue Gesetze zur direkten Demokratie ab 2012. Sie enthalten nur marginale Verbesserungen: Kleine Fortschritte sind die verlängerte Sammelfrist und ein so genannter „Briefeintrag“ beim Volksbegehren. Doch Themenvorbehalt und Quoren werden nicht angerührt, eine freie Sammlung wird es nicht geben. Über die Eröffnung zusätzlicher Abstimmungsbüros in Schulen oder Bibliotheken entscheiden die Kommunen. Diese werden sich kaum mehr Arbeit machen wollen. Da durch die Abstimmungsräume ein Abgleich der Unterschriften vorab mit dem Melderegister nicht mehr möglich ist, ist es umso grotesker, die freie Sammlung nicht zu erlauben. Diese ist in allen übrigen neuen Ländern und Berlin zulässig.
Die Gesetzesvorhaben müssen im Dezember und Januar noch durch den Landtag. Vermutlich werden die Neuerungen auch für die schon eingereichten Volksinitiativen zum Nachtflugverbot und „Schule in Freiheit“ gelten, wenn sie erst danach in die Stufe des Volksbegehrens eintreten.