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Mehr Transparenz jetzt!

E-Government und Open Data

Wollen Sie sich schnell einen Überblick über die Feinstaubbelastung in Ihrer Kommune verschaffen? Oder wollen Sie wissen, wie viele QuereinsteigerInnen an welchen Brandenburger Schulen unterrichten? Oder welche Verträge das Land Brandenburg abgeschlossen hat, und wie viel Geld dabei jeweils fließt? Für solche Informationen müssen Sie in Brandenburg bisher einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und dafür Gebühren bezahlen. Anders in anderen Bundesländern: In Hamburg sind solche Daten im Sinne von Open Data grundsätzlich öffentlich und stehen für alle einsehbar im Internet. Möglich wurde das durch ein Transparenzgesetz, das von der Hamburger Bürgerschaft schon 2012 einstimmig beschlossen wurde. In unserem Nachbarland Berlin gibt es immerhin ein Open-Data-Portal, in das Behörden entsprechende Informationen freiwillig einstellen. Eigentlich besteht auch dort schon eine Veröffentlichungspflicht wie in Hamburg. Sie wurde 2016 im Rahmen des Berliner E-Government-Gesetzes beschlossen, ist aber noch nicht wirksam.

Wir Bündnisgrüne wollen mehr Transparenz im Sinne von Open Data auch für Brandenburg. Wir wollen öffentliche Verwaltungen und Behörden gesetzlich verpflichten, ihre Daten kostenfrei und maschinenlesbar im Internet zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen sind natürlich personenbezogene Daten. Durch maschinenlesbare, freie Formate können Informationen problemlos weiterverarbeitet werden, beispielsweise, um Grafiken zu erstellen oder verschiedene Datensätze zusammenzuführen. Das wäre sowohl für Bürgerinitiativen als auch für die Privatwirtschaft sehr nützlich. Eine solche Erweiterung der Informationsfreiheit würde auch sehr gut zu Brandenburg passen. Denn unseres war das erste Bundesland, das 1998 ein Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsgesetz verabschiedete. Schon vor zwei Jahren hat unsere Fraktion die Landesregierung aufgefordert, das Open-Data-Prinzip einzuführen.

Um die Veröffentlichungspflicht von Verwaltungsdaten im Gesetz zu verankern, haben wir aktuell einen entsprechenden Änderungsantrag zum Brandenburgischen E-Government-Gesetzentwurf gestellt. Mit dem überfälligen E-Government-Gesetz soll endlich die Digitalisierung in Brandenburgs Behörden vorangebracht werden. Ergänzt um das Open-Data-Prinzip wäre es für BürgerInnen und Wirtschaft von noch größerem Nutzen.

Was bedeutet eigentlich … ?

Open Data („offene Daten“)

Daten, die von jedem und jeder für jegliche Zwecke genutzt, weiterverarbeitet
und weiterverbreitet werden können. Häufig sind vor allem Behördendaten gemeint.

E-Government („elektronische Regierung“)

Abläufe innerhalb Regierung und Verwaltung werden mit
Hilfe neuer Informations- und Kommunikationstechniken modernisiert.