Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN startet einen Neuanlauf zur Einführung der freien Unterschriftensammlung bei Volksbegehren. Hierfür bringt sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes ein. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte sich die Fraktion mit einem entsprechenden Gesetzentwurf für eine Stärkung der direkten Demokratie in Brandenburg eingesetzt und hier zunächst die Möglichkeit einer „Briefeintragung“ beim Volksbegehren erreicht.
Der bündnisgrüne Gesetzentwurf wird im Märzplenum (18./19.3.2015) im Landtag behandelt. Um ein Volksbegehren erfolgreich durchführen zu können, bedarf es laut Landesverfassung 80.000 Unterschriften. Diese können von den Bürgerinnen und Bürgern derzeit nur durch den sogenannten Amtseintrag – also unter amtlicher Aufsicht im Rathaus oder an anderen behördlich festgelegten Orten – oder durch Briefeintragung geleistet werden. Unser Gesetzentwurf soll die Hürde der obligatorischen Amtseintragung abschaffen. Stattdessen sollen Vertreter eines Volksbegehrens mit amtlichen Unterschriftslisten auch außerhalb amtlicher Auslegungsstellen Unterschriften sammeln können. Auch jede Bürgerin und jeder Bürger soll die Möglichkeit bekommen, einen Unterschriftsbogen elektronisch, zum Beispiel auf den Websites der Abstimmungsbehörden, abzurufen. Die Unterschriftlisten sollen weiterhin bei den Abstimmungsbehörden zur Unterzeichnung ausgelegt werden können, die Amtseintragung ist mit den neuen Regelungen aber kein Muss mehr.
Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, URSULA NONNEMACHER, sagte dazu: „Der Amtseintrag ist weiterhin die entscheidende Hürde für Volksbegehren im dünn besiedelten Flächenland Brandenburg, weil er die Bürgerinnen und Bürger, die ihr Eintragungsrecht wahrnehmen wollen, zwingt weite Wege zurückzulegen. Durch die Einführung der Briefeintragung sind die Erfolgschance für Volksbegehren zwar etwas gestiegen, entscheidend ist aber die Einführung der freien Unterschriftensammlung. Direkte Demokratie lebt von politischer Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit, also auf der Straße, auf Marktplätzen und Veranstaltungen. Mit unserem Gesetzentwurf wird die demokratische Kultur in Brandenburg verbessert, indem Mitbestimmung erleichtert und Teilhabe gefördert wird.“
Auch der Verein „Mehr Demokratie e.V“ hat der aktuellen brandenburgischen Amtseintragungs-Regelung bei Volksbegehren ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. In dem Diskussionspapier „Amtseintragung versus freie Unterschriftensammlung“ des Vereins heißt es:
Brandenburg gilt als Musterfall einer missglückten Amtseintragungsregelung: Neun von zehn Volksbegehren erreichten trotz des mit etwa vier Prozent niedrigsten Unterschriftenquorums bei Volksbegehren in ganz Deutschland nicht dieses Quorum.
Eine etwaige Missbrauchsgefahr durch die freie Sammlung von Unterschriften besteht nicht. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Unterschriften zentral von der Landesabstimmungsleiterin/dem Landesabstimmungsleiter geprüft werden, die/der hierfür Zugriff auf das Landesmelderegister erhält. Auch in anderen Bundesländern, die die freie Unterschriftensammlung kennen, wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, hat sich das zentral durch die Landesabstimmungsleiterin/den Landesabstimmungsleiter durchgeführte Prüfverfahren bewährt. Zudem werden die kommunalen Abstimmungsbehörden entlastet, da sie sich nicht mehr mit komplizierten Prüfverfahren der Unterschriften und Briefeintragungen beschäftigen müssen.