In Kürze wird der Landtag ein neues Akteneinsichtsgesetz für Brandenburg verabschieden. Unsere bündnisgrüne Fraktion hatte 2012 den Entwurf für ein neues Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag eingebracht, der in Plenum, Ausschuss und Anhörung eine breite Zustimmung erfuhr. Rot-Rot ging unser umfassender Auskunftsanspruch aber zu weit. Der dann von der Landesregierung vorgelegte Gesetzesvorschlag enttäuscht in seiner Kleinmütigkeit und bleibt weit hinter den Anforderungen einer Informationsgesellschaft zurück – so das Urteil der Fachleute.
Dabei war Brandenburg einmal die Spitze der Bewegung! Das 1992 in der Verfassung des Landes Brandenburg garantierte umfassende Akteneinsichtsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung suchten in Deutschland ihresgleichen. Selbst das mit einiger Bedenkenträgerei gespickte Akteneinsichts- und Informationsgesetz von 1998 war noch deutschlandweit beispielhaft. Heute haben die anderen Bundesländer Brandenburg längst überholt. Die Mark leuchtet in Sachen "open data" nur noch mit der roten Laterne als Schlusslicht.
Wir sehen es wie der US-Bürgerrechtler Ralph Nader: „Die Information ist die Währung der Demokratie". Um für die bündnisgrünen Ziele einer starken Demokratie und des freien Informationszugangs noch mehr Öffentlichkeit zu schaffen, haben wir in einem Reader Meinungen, Standpunkte und Anregungen von PolitikerInnen und ExpertInnen zum laufenden Gesetzgebungsverfahren in Brandenburg veröffentlicht.