Von den Auseinandersetzungen um einen Funkmast in Plessow bis zu Stuttgart 21, von den Flugrouten des BBI bis zum Erhalt ihrer Polizeiwache: die Bürgerinnen und Bürger mischen sich zunehmend in politische Belange selber ein und misstrauen den (juristisch korrekten) Entscheidungen ihrer VertreterInnen. Zwischen Parlamentsentscheidungen und Bürgerwillen klafft eine zunehmende Lücke. Durch abnehmende Autoritätsgläubigkeit, individualisiertere Lebenstile und nachlassende Parteienbindung rufen die Menschen in ganz Deutschland nach mehr direkter politischer Beteiligung. In der „Bürgergesellschaft“ sind keine ideologischen Glaubenskriege, sondern Entscheidungen zu konkreten Problemen gefragt.
Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betrachten dies nicht als Zeichen einer vielbeschworenen „Demokratieverdrossenheit“, denn die Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ja mehr als je zuvor. Es ist aber an der Zeit, Elemente der direkten Demokratie zu stärken. Wir sehen darin keine Ablehnung unserer bewährten repräsentativen Demokratie, sondern eine notwendige Ergänzung und Bereicherung. Zur Stärkung der direkten Demokratie müssen die Hürden für die Volksgesetzgebung herabgesetzt werden. Dies sind auf Länderebene: 1. die Volksinitiative, 2. das Volksbegehren und 3. der Volksentscheid.
Trotz vieler Volksinitiativen bisher keine Chance auf Volksentscheid
Während es in Brandenburg aufgrund des vernünftigen Antragsquorums von 20.000 Stimmen im Vergleich mit Nachbarländern eine erfreuliche Zahl von Volksinitiativen gab, sind alle acht Volksbegehren gescheitert. Ein Volksentscheid hat somit nie stattgefunden! Ein besonderes Hemmnis für Volksbegehren stellt es dar, dass die Unterschriften nicht frei gesammelt werden dürfen, sondern dass die BürgerInnen eine oft weit entfernte Amtsstube aufsuchen müssen. In unserem großen Flächenland stellt dies eine beträchtliche Hürde dar. Das wollen wir ändern! Unsere Fraktion wird einen Gesetzentwurf einbringen, in dem neben der freien Sammlung der Unterschriften und einer längeren Sammlungsfrist auch die Zustimmungsquoren der Volksentscheide fallen oder abgesenkt werden. Volksentscheide müssen am Maßstab von Wahlen gemessen werden. Es entscheidet die Mehrheit der aktiv Teilnehmenden. Dies ist konsequent, denn NichtwählerInnen stellen ja auch nicht die Legitimität unserer Parlamente in Frage.
Ein weiteres dringendes Problem ist der Themenausschluss bei der Volksgesetzgebung: Gerade der Haushaltsvorbehalt, der schon bei mittelbaren finanziellen Auswirkungen ins Spiel gebracht wird, engt die direkte Demokratie unzulässig ein. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf aber nicht nur Diskussionsprozesse voranbringen, sondern suchen auch die Debatte mit anderen Fraktionen, um Mehrheiten zu organisieren. Den dringlichen Fragen zur Verbesserung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene – Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden – werden wir uns bei der Evaluierung der Kommunalverfassung 2011 widmen. Auch dort besteht Handlungsbedarf!